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2) für die von da an neu zugehenden Pensions-Berechtigten auf
Funfzig Thaler
festgesetzt
Urkundlich haben Wir gegenwärtigen, mit dem 1. Januar nächsten Jahres in
Kraft tretenden Statut = Nachtrag höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem
Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 29. August 1862.
Carl Alegxander.
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode.
Nachtrag
zu dem Statut der allgemeinen Pensions-
Anstalt für die Witwen und Waisen der
Schullehrer des Großherzogthumes Sach-
sen-Weimar-Eisenach vom 1. Oktober
1841.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach Statt gefundener
Ermittelung die postmäßige Entfernung zwischen dem Bahnhofe zu Stadt-
sulza und Camburg auf 1¼ Meiile festgesetzt worden ist.
Weimar am 30. August 1862.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
DHruck der Hof. Buchdruckerei in Weimar