Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Wilhelmsthal am 29. August 1862. 
Carl Alexander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintingerode. 
Verordnung, 
die Formen des Geschäftsverkehres der 
Behörden betreffend.