Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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2. 
Die Vornahme der Prüfung geschieht durch eine von den Durchlauchtigsten 
Erhaltern zu Weimar, Altenburg und Gotha ernannte Kommission von Professo- 
ren, welche die Vertreter der den Prüfungsgegenstand bildenden Fächer sind. 
8. 
Vorsitzender der Kommission ist der jeweilige Dekan der medizinischen Fakul- 
tät, gleichviel, ob er Examinator ist oder nicht. Im Verhinderungsfalle des De- 
kans vertritt denselben der Exdekan. 
1. 
Die Prüfung ist mündlich und erstreckt sich auf 
Physik, 
Chemie, 
Botanik, mit vorzüglicher Berücksichtigung der Pflanzen-Physiologie, 
Zoologie und 
Mineralogie. 
Die beiden ersten Fächer werden als Hauptfächer angesehen. 
3. 
Die Prüfung geschieht in der Reihenfolge vorbenannter Fächer, die Zeitdauer 
der Prüfung aus einem einzelnen Fache ist für je einen Kandidaten auf 20 Mi- 
nuten zu berechnen. Bei einer größeren Anzahl von Kandidaten kann die Examen- 
Kommission zwei Sektionen bilden. 
6. 
Die Prüfung ist insofern eine öffentliche, als Docenten und Studenten freien 
Zutritt haben, bis zur Erfüllung der für die Zuhörer bestimmten Räume. 
7. 
Die Admissions-Gesuche zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung sind bei dem 
jeweiligen Dekan der medizinischen Fakultät einzureichen. Dem Gesuche muß ein 
Nachweis stattgefundener Immatrikulation auf der Universität Jena, sowie ein 
Studien-Zeugniß beiliegen. 
8. 
Das Examen findet jedesmal zu Anfange des Gemesters Statt. Die Anmel- 
dungen zum Examen müssen vor dem Tage des officiellen Semester-Anfanges ein- 
gegangen seyn.
	        
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