Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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Bekanntmachung. 
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 28. Juni 1853, 
vom 6. Dezember 1859 und dom 25. September 1861, die Frankirung der Kor- 
respondenz durch Marken bezüglich durch Franko-Couverts betreffend, wird hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Fürstlich Thurn und Taxissche Postver- 
waltung beabsichtigt, die Franko-Marken zu 1, 2 und 3 Silbergroschen in Zukunft 
in denjenigen Farben herstellen zu lassen, welche bei den Stempeln der Franko- 
Couverte von gleichem Werthe in Anwendung gebracht worden sind und daß des- 
halb bei neuen Auflagen der Franko-Marken mit den seitherigen Formen auf wei- 
ßem Papier 
die Marken zu ½ Sgr. in blaßgrünem Drucke, 
- - ½coorange - 
- - -1 erosarothem - 
- - 2 e blauem - 
- - -3 braunem - 
hergestellt werden sollen, diese neuen Marken jedoch erst nach Verbrauch des Vor- 
naces von den seitherigen Farben und zwar zunächst jene zu ½ Sgr. in Ver- 
wendung kommen werden. 
Weimar am 23. September 1862. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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