Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

A. 
Formular des Anmeldescheines. 
Dem N. N. (Name des Anmeldenden) aus N. N. (Heimathsort des Anmel- 
denden) wird hierdurch bescheiniget, daß derselbe seine Absicht, in N. N. (Angabe 
des Ortes) sein Gewerbe als 
Gezeichnung des Gewerbes) 
zu betreiben, nach §. 5 der Gewerbeordnung vom 30. April 1862 angemeldet 
hat und daß der Ausführung dieses Vorhabens ein gesetzliches Hinderniß nicht ent- 
gegen steht. 
(Ort.) (Datum.) (Siegel.) 
(Unterschrift der Behörde.)