Uegierunge- Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 31. Weimar. 30. November 1862.
—. —
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. In Anbetracht, daß die Wüstungsflur Liskau gegenwärtig der Gerichts-
barkeit des Großherzoglichen Justiz-Amtes zu Jena unterstellt, auch mit dem Ge-
meindebezirke Schorba vereinigt ist (Bekanntmachung vom 7. Juni 1852, Regie-
rungs-Blatt S. 157), ist dieselbe — in Gemäßheit der Bestimmung im §. 38
des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 —
von jetzt an dem Bezirke des Großherzoglichen Rechnungsamtes Jena zugewiesen
worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 17. Oktober 1862.
Großherzoglich Sächsisches Btaats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
II. Das Kataster von Stobra ist dem Großherzoglichen Rechnungsamte
zu Dornburg, als Bezirks-Katasterführung, überwiesen worden, was hiermit bekannt
gemacht wird. Weimar am 17. Oktober 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
III. Nachträglich zu den Bekanntmachungen des unterzeichneten Staats-
Ministeriums vom 23. August, 28. November 1861 und 17. Juni d. J. wird
Folgendes zur öffentlichen Kenutniß gebracht:
I. Zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume sind weiter zugelassen:
1) die Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft in Magdeburg.
Haupt-Agent: Carl Albrecht Ferdinand Kühn zu Weimar;
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