Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Uegierunge- Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 31. Weimar. 30. November 1862. 
—. — 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. In Anbetracht, daß die Wüstungsflur Liskau gegenwärtig der Gerichts- 
barkeit des Großherzoglichen Justiz-Amtes zu Jena unterstellt, auch mit dem Ge- 
meindebezirke Schorba vereinigt ist (Bekanntmachung vom 7. Juni 1852, Regie- 
rungs-Blatt S. 157), ist dieselbe — in Gemäßheit der Bestimmung im §. 38 
des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 — 
von jetzt an dem Bezirke des Großherzoglichen Rechnungsamtes Jena zugewiesen 
worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 17. Oktober 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Btaats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Das Kataster von Stobra ist dem Großherzoglichen Rechnungsamte 
zu Dornburg, als Bezirks-Katasterführung, überwiesen worden, was hiermit bekannt 
gemacht wird. Weimar am 17. Oktober 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Nachträglich zu den Bekanntmachungen des unterzeichneten Staats- 
Ministeriums vom 23. August, 28. November 1861 und 17. Juni d. J. wird 
Folgendes zur öffentlichen Kenutniß gebracht: 
I. Zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume sind weiter zugelassen: 
1) die Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft in Magdeburg. 
Haupt-Agent: Carl Albrecht Ferdinand Kühn zu Weimar; 
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