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vorbehältlich der Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Art. 170 und 171) und der
etwa im Civil-Rechtswege geltend zu machenden Entschädigungsanspräche.
11) Strengere Maaßregeln werden für den Fall ihres Bedürfnisses hierdurch
ausdrücklich vorbehalten.
Der nachstehende „Anhang“ enthält eine Belehrung über die Natur des
Milzbrandes und der verschiedenen Formen, in welcher derselbe aufzutreten pflegt.
Weimar am 18. Januar 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Anhang.
Der sogenannte Milzbrand, eine sehr oft tödtliche, immer sehr gefährliche
Krankheit, entsteht, vornehmlich in Sumpfgegenden und bei heißer schwüler Wit-
terung, meistens bei Rindern, Schaafen und Schweinen, seltener bei Pferden,
steckt aber auch Thiere von anderen Gattungen und selbst Menschen an. Die An-
steckung erfolgt besonders leicht, wenn dünnhäntige oder gar wunde Körperstellen
mit zumal noch warmen Theilen oder Abgängen eines am Milzbrande Kranken oder
Gestorbenen in Berührung kommen. Nichts, was von einem solchen Thiere her-
rührt, darf, wenn auch gekocht, genossen werden.
Obiges gilt von allen Formen des Milzbrandes. Man unterscheidet:
I. den schnell verlaufenden Milzbrand.
Bei diesem stürzen die Thiere gewöhnlich plötzlich um, schäumen aus dem
Maule, verdrehen die Augen, bekommen Erstickungsanfälle, Zuckungen und stierben
in kürzester Zeit, indem sie oft aus den natürlichen Körperöffnungen Blut ver-
lieren. Zuweilen tritt der Tod urplötzlich ein.
II. den langsamer verlaufenden Milzbrand.
Derselbe verläuft zwar minder schnell, als die erste Form, aber doch meistens
riel rascher, als andere Thierkrankheiten und zeichnet sich außerdem dadurch aus,
daß sich an einzelnen Körpertheilen sogenannte Brandbeulen (Karbunkeln) in sehr
verschiedener Größe und Form bilden, welche ein gelbliches Wasser, oder eine
gelbliche Sulze, oder Blut, oder eine speckige Masse, seltener blos Luft enthalten