Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

JInhalt. 
p. 
Pässe der Staatsangehörigen des Königreichs der Niederlande und des 
Großherzogthumes bedürfen auf ihren Reisen in den gegenseitigen 
Staatsgebieten der gesandtschaftlichen Visirung nicht .. 
Pässe. Autorisation des Gemeindevorstandes zu Blankenhapn zu deren 
Ausstellllnngngaga 
Paraguay, Freistaat. Freundschafts -, Handels= und Schifffahrts-Ver- 
trag zwischen demselben einerseits und der Krone Preußen und den 
übrigen Staaten des Zollvereines andererseits. ....... ,..... 
Pensionen. Siehe Abzüge. 
Pensions-Anstalt: 
1) für die Witwen und Waisen der evangelischen Getstlichkeit des Groß- 
herzogthumes. Nachtrag vom 29. August 1862 zu dem Statut vom 
20. Dezember 81555555 . ... 
2) für die Witwen und Watsen der Schullehrer des Großherzogthumes. 
Nachtrag vom 29. August 1862 zu dem Statut vom 1. Oktober 1841 
Plauimeter. Stehe Trunk. 
Postentfernungen zwischen mehreren Orten 
Post-Francomarken, deren Herstellung in denjenigen Farben, welche 
bei den Stempeln der Franco= Couverte von gleichem Werthe in An- 
wendung gebracht worden fdd;;t 
Post-Kurs — Fahrpost-Kurs — zwischen Weimar und Schloßvippach 
und resp. Sömmerda, sowie zwischen Schloßvippach und Großrudestedt, 
desgleichen Festsetzung der Versonengesy. Taxe auf demselben und der 
postmäßigen Entfernung dieser Roneennn 
Postreisende. Nachtrag zu dem Gesetze über die Werths · Declaration 
und die Haftpflicht für das Gepäck derselben 
Putzwaaren. Siehe Schweinfurter Grün. 
R. 
Nenß-Greiz. Konvention mit diesem Fürsenchume über die Kosten in! 
Kriminal= und Poltzei= Untersuchugen 
i 
  
Seite des 
NRegierungs. 
Blattes. 
  
138. 
152. 
43—50. 
163. 
165. 
114. 138. 
I466. 218. 
182. 
20.
	        
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