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den Ortsvorständen aufgenommenen Taxen zuvörderst gebildeten Sachverständigen,
z. B. den Rechnungsbeamten vorgelegt und nach deren Urtheil, sowie nach Maßgabe
des Ergebnisses der in dem Zeitraume von acht Jahren rückwärts vorgekommenen
einschlagenden sämmtlichen Kaufverträge geprüft und festgestellt werden.
Formularien
zu der voranstehenden Instruktion.
A.
Formular
zu einem Zeugnisse über gewürderte Mobilien.
Wir, die Endesunterzeichneten, bezeugen hierdurch, daß auf Verlangen des N. JN.
zu J. die vorstehend verzeichneten, genau von uns in Augenschein genommenen beweglichen
Gegenstände auf die sofort den einzelnen Stücken beibemerkten Summen
in L.-W. pflichtmäßig von uns gewürdert worden sind.
Die Gesammt-Würderungssumme beträgt
Thlr. .. . Gr. .. . Pf.
N. N. (Ort) den (Datum und Jahreszahl).
N. N.
(Vor= und Zunamen der Taxatoren)
N. N. 3
verpflichtete Taxatoren zu N.
(L. S.) (Abdruck des Gemeindesiegels.)