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seinem Testament verordnet, daß, bis sein Sohn Herzog Ludwig
das 26ste Jahr zurückgelegt haben würde, die Mutter desselben
nebst den drei Fürsten, Pfalzgraf Wolfgang von Ntuburg,
Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg und Markgraf
Karl von Baden, und unter ihrer Leitung der Land-Hofmeister,
Marschalk, Kanzler und Räthe, wie sie nach seinem Tode
bei der Kanzlei-Erpedition gegenwärtig seyn würden, die Regierung
des Landes verwalten sollten.
Die wichtigsten Männer, die das Werk, wie sie längst
gezeigt hatten, im Geiste Herzog Christophs zu erhalten verstanden,
sollten also unverrückt auch während der vormundschaftlichen
Regierung das Ruder führen. Die ganze alte
Kanzlei-Einrichtung sollte bleiben, und der gewöbnliche Geschäftsgang,
der sich einmal dem weisen Fürsten exprobt hatte,
in dieser Zwischenzeit nicht verrückt werden. Die guten Alten
Joh. Hartmann (richtiger Hartmuth) v. Hut ten war
nie Geheimer Rath, sondern Hofmeister.
Was das Protocoll. Cons. secrct, von 1610 betrifft, so
bezog sich
4) der damalige Konvent der Räthe auf die damalige Jülicbische
Angelegenheit, oder vielmehr die Hallischen Unions= und
Neben-Abschiede, deren letzterer auf die Jülichischen Angelegenbeiten
gingen; statt de Cülchen wäre also bei Breper bloß
Gölch zu lesen;
2) die benannten Herren sind wohl an dem Orte oder in
dem Zimmer zusammengekommen, wo sich der Geheime Rath,
wenn einer gehalten wurde, gewöhnlich versammelte, aber es
war doch mehr nur enge Konferenz gewisser, zu einer besondern
Angelegenheit berufener, vertrauten Raäthe, als ordentlicher Geheimer
Rath. Dieß zeigt das ganze im Archiv bekindliche
vollständige Aktenstück. Wäre es ein eigentlicher Gehelmer
Rath gewesen, so hätte auch wohl schwerlich der Land-Hofmeister
damals gefehlt.
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