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J n h "# I t. Regierungs-
Blattes.
2, Zollsätze sowohl für die Einfuhre aus dem Zollvereine nach Oester-
reich als aus Oesterreich nach dem Zollvereine unter A und B 239—264.
3, Zoll-Kartel unter C' . 265—271.
4) Verordnung wegen Anwendung des Geseges vom 24. Dezenber 1853
auf die Vergehen gegen die Kaiserlich Oesterreichischen Zollgesetze 338.
5) Uebereinkunft zwischen dem Großherzogthume Sachsen und der Kai-
serlich Oesterreichischen Regierung wegen Erleichterungen der von öf-
fentlichen Behörden ausgeseelten oder beglaubigten Urkunden in den
beiderseitigen Staaten 373—377.
6) Ministerial-Erklärungen zwischen Desterreich und Weimar, womach
Handlungen zur Verkürzung der Gefälle des anderen Staates zu
untersuchen und zu bestrafen sind, als wenn sie gegen die Gesepe
des eigenen Staates begangen wären 515.
7) Verordnung zur Ausführung des Artikel 18 des Vertrages vom
11. April 1865 im Betreff der Gewerbetreibenden und Handele-
reisenden . 517.
Oldisleben. Errichtung einer vo— Erpedition daselen 340.
Ostheim. Siehe Ralz— und Hopfen-Surrogate und Spieltar—
ten-Stempel.
P.
Pensionirung der Witwen und Waisen verstorbener Staatsdiener. Nach-
trag vom 7. April 1865 zu dem Gesetze vom 6. April 1821 . 62.
Petarden für Knall= und Halte-Signale aus der Fabrik von Collen-
busch und Dreyse zu Sömmerda werden unter gewissen Bedingungen
zur Versendung auf der Thüringischen Eisenbahn zugelassen 48.
Pharmakopöc. Siehe Arzenei-Taxe.
Pocken. Maßregeln, welche bei dem Ausbruche derselben künftig im
Großherzogthume gleichmäßig zur Anwendung kommen sollen 565.
Postablage zu Tannroda, deren Errichtung 370.
Post- Expedition zu Oldisleben, deren Errichtung 340.
Post-Expedition zu Berga, deren Errichtung 510.
Postvorschüsse und haare Einzahlungen bei jeder 2
Vorschrift im Betreff deren Einrichtung und Handhabung 568—571.