92
bgabensätze » .
Maßstab Abgabensat Für Tara wird ver-
nach dem! nach dem! gütet vom Zentner
N Benennung der Gegenstände. der Ver.0 Thmter.El. aöer vom Zenun
zollung. Fuß den-Fuß
Tblr. Sar Fi. Et. Pfund.
s) Neier
Kelchälter, 1 Ztr. 1 . 1145
ung 1 Ztr. 20 1 10
t) tnn Steinsalz) einzuführen ist verboten; die
urchfuhr findet nur auf besondere Erlaubniß unter den
jedesmal vorzuschreibenden Bedingungen statt.
u) Syrop.*)
in Kisten.
12 in Fässern, Seonen
(nicht von Thierbämen)
Taback: » · und Kanasserkörben.
1) Tabocksblätter, unbearbeitete und Stengel. 1 Ztr. 4 7 7 in Körden.
8 in Thierhäuten
400 Falen u° SLa
ast und Binsen.
2) Tabacksfabrikate: » Z in Ballen anderer Art.
a) Rauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten 16 in Fässern.
Blättern oder geschnitten; Carotten oder Stangen 13 in Körden.
zu Schnupftaback, auch Tabacksmehl und Abfällel Ztr.1 195 "12 5 anesserlsrben-
. . i Cigarren außer de#r vor-
6) Cigarren und Schnupftaback 1 Zur.0 35 g—73 n
as ö nt
4% a er parrkästen
W.) Thee 1 Ztr. 8 14 23 in Kisten.
X) Zucker. *)
*) Die Zollsätze für Zucker und Syrop find durch das Gesetz vom
3. Nul 46 bestimmt und betragen vom 14 in Fässern mit Dauben
2) Brod· und Hut-, Kanbis-, Brus · oder kunden und d weißer 9. “ßbd-
stobener Zucker 1 Zu. 7 10 12,50 10 in anderen Fässern.
18 in Kisten.
7 in Körben.
13 in Fässern mit Dauben
von Eichen u. anderem
harten Holze.
10 in anderen Fässeru.
b) Rohzucker und Farin (Zuckermehl) 1 Zitr. 6 10 30 16 in RKisten von 8 Zir.
und darüber.
c) Robzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren unter den 13 in Kisten unter 8 Zer.
besonders vorzuschreibenden Bedingungen und Kontrolen 1 Ztr. 4 74 7½261 0 in außereuropkischen
Rohrgeflechten (Ca-
nassers, Cranjaus).
7 in andecen Körben.
6 in Ballen.
Sorrrrooooeeeeee u u 11111 Zr..215 422 11 in Fässern.
Auflösungen von Zucker, welche als solche bei der Revislon be-
stimmt erkannt werden, unterliegen dem vorstehend zu 1 s aufge-
fübrten Eingangszolle für Zucker.