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Benennung der Gegenstände.
Zollsätze für 100 Kilogramm
vom 1. Oktober 1864
im Jahre 1862. an.
gezwirntes:
ross ..... . ....
gebleichtes oder geförbottss;
Leinen= und Hanfgarne, gemischte, werden wie reine Leinen= und Hanfgarne
behandelt, sofern das Gewicht des Flachses oder Hanfes überwiegt.
Leinen oder Hanfgewebe, glatte oder gemusterte Gbiatg. welche in einem
Raum von 5 Quadratmillimetres in der Kette ersehen lassen, und zwar:
rohe:
8 Fäden oder weneen.
9, 10 und 11 Fdennnnrnn
12 Fden
13 und 14 Fden;
15, 16 und 17 9iden
18, 19 und 20 Fdennnnn ...
21, 22 und 232 den
24 Fäden und darüber
gebleichte, gefärbte oder bedruckte:
8 Fäden oder weniieeens
9, 10 und 11 Fiden::
12 Fiden;; .
13 und 14 Fiden
15, 16 und 17 Fen
18, 19 und 20 Fideen .. . ...
21, 22 und 23 Fen
24 Fäden und dorbernr ..... ...
willich, glatt oder gemustert, roher, gebleichter, gefärbter, bedruckter
— Schnupftücher ......................
LelnenerTüll.........··.........·.·....
witnfpiycn...................·.......
elneneSttumpfwaoren......................
PosamentiekakbeitvoaLeinen....................
Bandwaaren aus rohem Garn, gebleichte oder gefärbbt
Ganz oder theilweise fertige Gegenstände aus Leinen oder Hau . ..
Kleidungsstücke und nicht genannte Artikel..
Leinen= oder Haufgewebe, gemischte, sofern das Gewicht des Flachses oder
Haoff vorherrscht ........................
In Sen gebrochen oder gehechlltttt
Derselbe Zoll, wie für das zum Zwirn be-
nutzte einfache rohe Gespinnst, um 30 péCt.
erhöht.
Derselbe Zoll, wie für das zum Zwirn
benutzte einfache gefärbte oder gebleichte
Gespinnst, um 30 pEt, erhöht.
16 pECt. des Werthes.
16 pCt. des Werthes.
Derselbe Zollsatz wie für die einfache Lein-
wand.
15 pCt. des Werthes.
5 pCt. des Werthes.
15 pCt. des Werthes.
15 pCt. des Werthes.
Frei