Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
vom 1. Oktober 1864 
im Jahre 1862. an. 
  
gezwirntes: 
ross ..... . .... 
gebleichtes oder geförbottss; 
Leinen= und Hanfgarne, gemischte, werden wie reine Leinen= und Hanfgarne 
behandelt, sofern das Gewicht des Flachses oder Hanfes überwiegt. 
Leinen oder Hanfgewebe, glatte oder gemusterte Gbiatg. welche in einem 
Raum von 5 Quadratmillimetres in der Kette ersehen lassen, und zwar: 
rohe: 
8 Fäden oder weneen. 
9, 10 und 11 Fdennnnrnn 
12 Fden 
13 und 14 Fden; 
15, 16 und 17 9iden 
18, 19 und 20 Fdennnnn ... 
21, 22 und 232 den 
24 Fäden und darüber 
gebleichte, gefärbte oder bedruckte: 
8 Fäden oder weniieeens 
9, 10 und 11 Fiden:: 
12 Fiden;; . 
13 und 14 Fiden 
15, 16 und 17 Fen 
18, 19 und 20 Fideen .. . ... 
21, 22 und 23 Fen 
24 Fäden und dorbernr ..... ... 
willich, glatt oder gemustert, roher, gebleichter, gefärbter, bedruckter 
— Schnupftücher ...................... 
LelnenerTüll.........··.........·.·.... 
witnfpiycn...................·....... 
elneneSttumpfwaoren...................... 
PosamentiekakbeitvoaLeinen.................... 
Bandwaaren aus rohem Garn, gebleichte oder gefärbbt 
Ganz oder theilweise fertige Gegenstände aus Leinen oder Hau . .. 
Kleidungsstücke und nicht genannte Artikel.. 
Leinen= oder Haufgewebe, gemischte, sofern das Gewicht des Flachses oder 
Haoff vorherrscht ........................ 
In Sen gebrochen oder gehechlltttt 
Derselbe Zoll, wie für das zum Zwirn be- 
nutzte einfache rohe Gespinnst, um 30 péCt. 
erhöht. 
Derselbe Zoll, wie für das zum Zwirn 
benutzte einfache gefärbte oder gebleichte 
Gespinnst, um 30 pEt, erhöht. 
16 pECt. des Werthes. 
16 pCt. des Werthes. 
Derselbe Zollsatz wie für die einfache Lein- 
wand. 
  
15 pCt. des Werthes. 
5 pCt. des Werthes. 
15 pCt. des Werthes. 
15 pCt. des Werthes. 
Frei
	        
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