Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
vom 1. Oltober 1864 
an. 
  
im Jahre 1862. 
  
gebleichtes..w ..... «...... 
gefärbtes 
Zweidrähtiges Baumwollengarn: 
rohes. 
.. 
gebleictes 
gefärbtes 
Zu K-tten angelegtes Baumwollengarn: 
rohes 
. X.,„„„2.,„„„2„...„ 
gebleichtes..w .... 
gefärbtes 
Rohes, gebleichtes oder gesärbtes, drei- oder mehrdrähtiges Baumwollengarn: 
in einfacher Drehuunnn 
in mehrfacher Drehung oder Zwirnung 
Baumwollene Gewebe, rohe, glott, geköpert, auch Zwillich: 
Iste Klaosse, wenn 100 Quadratmetres 11 Kilogramm ober mehr wiegen: 
bei 35 Fäden und darunter auf 5 Quadratmillimetres 
bei 36 Fäden und darüber auf 5 Quadratmillimetrtess 
2te Klasse, wenn 100 Quadratmetres 7 bis ausschließlich 11 Kilogr. wiegen: 
bei 35 Fäden und dornernnr 
bei 36 bis 43 Fden 
bei 44 Fäden und dorüber 
3te Klasse, wenn 100 Quadratmetres 3 bis ausschließlich 7 Kilogr. wiegen: 
bei 27 Fäden und darntterÖ 
bei 28 bis 35 Fäden 
bei 36 bis 43 Fäden 
bei 44 Fäden und darüber 
Baumwollene Gewebe: 
gebleichte. 
gefärbte.. .. ... ... 
—. ...22 
—. .. 2 
bedruckket. 
Baumwollener Sammet, und zwar: 
seidenartiger (genannt Velvet): 
roh 
  
Der um 15 pEt. erhöhte Zoll für das ein- 
fache, rohe Garn. 
Der Zollsatz für das einfache, rohe Garn 
5 25 Centimen auf das Kilogramm er- 
öht. 
Der Zollsatz für die Nummer des zur Dre- 
hung verwendeten einfachen Garus um 
30 pCt. erhöht. 
Der Zollsatz für das rohe, zweidrähtige 
Garn um 15 pCt. erhöht. 
Der Zollsatz für —8 zweidräthige, rohe 
Garn um 25 Centimen auf das Kilogr. 
erhöht. 
Der Zollsatz für das einfache Garn um 
30 PpéCt. erhöht. 
Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten au- 
gelegte Garn um 15 pECt. erhöht. 
Der Zollsatz für das rohe, zu Ketten an- 
gelegie Garn um 25 Centimen auf das 
ilogramm erhöht. 
6 Centimen auf je 1000 Metres. 
12 Centimen auf je 1000 Metres. 
— Frs. 50 Cts. für dos Kilogr. 
— 14 80 14 – 
– 7“ 60 "“ — 
1 « » 
« 80 14 — 
1 7?7“ 20 « 
1.,„ 90 „ — 
3 14 — 14 — 
15 pCt. mehr als für das rohe Gewebe. 
25 Centimen auf das Kilogr. mehr als 
für das rohe Gewebe. 
15 pECt. des Werthes. 
— Frs. 85 Cis. für das Kilogr.
	        
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