Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Formular A. 
Dem N. welcher als (Woll-Fabrikont) in N. wohnbast ist, wird hierdurch Behufs seiner 
Gewerbe, Legitimatlon bei den einschlägigen französischen Behörden bescheinigt, daß er für sein vorge- 
dachtes Gewerbe im hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat. 
Dies Zeugniß ist gültig auf .... Monat. 
Ort. Datum. Firma der Behörde. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular B. 
Dem N., welcher als He#lungs. Commis in Diensten des zu N. ktablirten Handelshauses (oder 
der Fabril) des Herrn steht, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbe= Legitimation bei den einschlä- 
gigen französischen Behörden bescheinigt, daß das ebengedochte Handelshaus (die ebengedachte Fabrik 
Anstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb im biesigen Lande die gesetzlich bestehenden Genern zu ent- 
richten hat. Dies Zeugniß ist gültig auf. .Monat. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular C. 
Dem Herrn N., Fabrik-Inhaber zu N. (oder Handels-Reisenden in Diensten des N. zu 3 wird 
hierdurch, auf den Grund des beigebrachten, von der französischen Behörde unterm ten 
ausgefertigten Gewerbe Legitimations- Zeugnisses, die Befugniß ertheilt: in den (Königlich !mi*3 
Landen für das von ihm (seinem obengedachten Prinzipal) betriebene Geschäft Waarenbestellungen auf- 
zusuchen und Waarenankäufe zu machen. 
Derselbe darf jedoch von den Waaren, auf welche er Bestellung suchen will, nur Proben, auf- 
gekaufte Waaren aber darf er gar nicht mit sich herumführen, letztere muß er vielmehr frachtweise an 
ihren Bestimmungsort befördern lassen. 
Nicht minder ist ihm verboten, Kommissionen für andere als seine eigene (seines vorgedachten 
Prinzipals) Rechnung aufzusuchen. 
Gegenwärtige Ermächtigung ist gültig auf die Dauer von . Monaten, also bis zum 
Ort. Datum. Firma der Behäörde. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
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