Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

206 
V. 
Uebereinkunft 
wegen 
gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und 
Werken der Kunst. 
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der 
Franzosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, in gemeinsamem Einverständniß 
solche Maaßregeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schutze der Rechte 
an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschienen 
sind, haben den Abschluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu 
ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff-Stintenburg, Allerhöchst 
Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Großkreuz 
des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur des Königlichen 
Hausordens von Hohenzollern rc. 2c. 2c., 
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Ge- 
neraldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit 
Stern und Eichenlaub 2c. . 2c., 
den Herrn Alexan der Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren Wirk- 
lichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Clafse 
mit Eichenlaub rc. 2. 2c. 
und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Direktor 
im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Ritter des Rothen 
Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub 2c. w. 2c. 
und 
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen: 
den Herrn Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von La 
Tour d'Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König von Preußen, Groß-Offzier
	        
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