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V.
Uebereinkunft
wegen
gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und
Werken der Kunst.
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der
Franzosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, in gemeinsamem Einverständniß
solche Maaßregeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schutze der Rechte
an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschienen
sind, haben den Abschluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu
ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:
Seine Majestät der König von Preußen:
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff-Stintenburg, Allerhöchst
Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Großkreuz
des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur des Königlichen
Hausordens von Hohenzollern rc. 2c. 2c.,
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Ge-
neraldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit
Stern und Eichenlaub 2c. . 2c.,
den Herrn Alexan der Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren Wirk-
lichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Clafse
mit Eichenlaub rc. 2. 2c.
und
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Direktor
im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Ritter des Rothen
Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub 2c. w. 2c.
und
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen:
den Herrn Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von La
Tour d'Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevoll-
mächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König von Preußen, Groß-Offzier