Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Sie soll die nämliche Dauer haben, wie die am heutigen Tage zwischen den 
Staaten des Zollvereins und Frankreich abgeschlossenen Handels= und Schifffahrts- 
Verträge. 
Artikel 19. 
Gegenwärtige Uebereinkunft soll ratificirt und die Ratifikations-Urkunden 
sollen in Berlin gleichzeitig mit denjenigen der vorgedachten Verträge ausgetauscht 
werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet 
und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen zu Berlin, den 2. August 1862. 
Bernstorff. La Tour d'Auvergne. 
G G 
Pommer Esche. de Clercq. 
G G 
Philipsborn. 
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Delbrück. 
G
	        
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