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VI.
Pratokoll.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten, nämlich:
von Seiten Seiner Majestät des Königs von Preußen:
Herr von Bismarck-Schönhausen, Präsident des Staats-Ministeriums
und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Seiner Majestät des Königs
von Preußen 2c.,
Herr von Pommer Esche, General-Direktor der Steuern,
Herr Philipsborn, Direktor im Ministerium der auswärtigen Angele-
genheiten
und
Herr Delbrück, Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent-
liche Arbeiten;
von Seiten Seiner Moajestät des Kaisers der Franzosen:
Herr Benedetti, Botschafter Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen
bei Seiner Majestät dem König von Preußen rc.
und
Herr de Clercq, bevollmächtigter Minister rc.
sind am heutigen Tage zu Berlin im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
zusammengetreten, um
1. die Bedeutung einzelner Bestimmungen in den, am 2. August 1862 zu
Berlin unterzeichneten Handels-Vertrage, Schifffahrts-Vertrage und Literar-Kon-
vention gemeinschaftlich näher festzustellen.
2. die dem vorgedachten Handels-Vertrage unter Lit. A und B beigefügten
Tarife in einigen Punkten zu ergänzen und abzuändern.
Nachdem die unterzeichneten Bevollmächtigten die in beiden Beziehungen von
der einen und der anderen Seite zur Sprache gebrachten Fragen erörtert hatten
und übereingekommen waren, die Abreden unter Nr. 1 bis 4 des am 2. August 1862
aufgenommenen Unterzeichnungs-Protokolls hier zu wiederholen, haben sie im Namen
ihrer Regierungen festgestellt und vereinbart, was folgt:
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