Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Dem Letzteren bleibt es überlassen, die unter 8. 3 erwähnten Anordnungen nach 
den Umständen auf eine größere Zahl von Gemeindebezirken auszudehnen, auch im 
Einvernehmen mit dem Physikus und dem Thierarzte die durch die besonderen Ver- 
hältnisse etwa gebotenen weiter gehenden Sicherheitsmaßregeln zu treffen. 
Weimar am 15. Mai 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
PBelehrung 
über die Zeichen der begin nenden und ausgebildeten Hundswuth. 
Die Wuthkrankheit bei den Hunden kann entweder von selbst entstehen, oder 
in Folge von Ansteckung durch den Biß eines bereits wuthkranken Hundes ein- 
treten. 
In beiden Fällen pflegen dem Ausbruche der Wuth Erscheinungen voraus zu 
gehen, welche den Verdacht der beginnenden Krankheit begründen. 
I. Diese Erscheinungen, welche auch als der erste Grad der Hunds- 
wuth bezeichnet werden, sind folgende: 
Der Hund verändert sein gewohntes dem Besitzer und Anderen be- 
kanutes Betragen, er verliert seine gewöhnliche Freundlichkeit, gehorcht dem 
Rufe seines Herrn nur träge und unwillig, versäumt, bei meistens vorhandener 
Verstopfung, das Fressen, verkriecht sich und ist nur schwer aus seinem Versteck 
hervorzulocken. Zuweilen zeigt er aber auch schon jetzt eine große Unruhe, hat die 
Neigung seinen Aufenthaltsort wiederholt zu wechseln und davon zu laufen, schnappt 
öfters in die Luft, wie zum Fliegenfangen, beißt um sich, wenn er gestört wird, 
selbst bei dem Darreichen von Fressen und Saufen, und zernagt und verschluckt Gegen- 
stände, welche nicht zu seiner Nahrung dienen, wie Leder, Haare, Wolle, Federn, 
Holz, Stroh u. s. w. Zwar haben auch manche gesunde Hunde die Gewohnheit, 
an ungenießbaren Gegenständen zu nagen, sowie auch fast alle Hunde zuweilen und 
besonders bei großer Hitze Gras fressen; allein diese Eigenheiten werden kaum miß-
	        
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