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b) hinsichtlich der Preise für die in der Taxe nicht aufgeführten Arzenei-Mit-
tel das ebenfalls im Verlage von Rudolph Gärtner zu Berlin unter dem
Ditel:
Preise von Arzenei-Mitteln, welche in der siebenten Ausgabe der Preu-
hischen Landes-Pharmakopöe nicht enthalten sind, zusammengestellt mit
den Arzeneimittel-Preisen der Königlich Preußischen Arzenei-Taxe und
für das Jahr 1865 nach den Prinzipien derselben berechnet von den
Apothekern Dr. J. E. Schacht und F. W. Laux, Berlin 1865
erschienene, einen Anhang zu der amtlichen Ausgabe der Preußischen Arzenei-
Taxe für 1865 bildende Preisverzeichniß für die Apotheken des Großher=
zogthumes bis auf Weiteres als bindende Norm eingeführt und es werden,
zur größeren Bequemlichkeit der Betheiligten, die Tax-Bestimmungen beider
vorstehend unter a und b genannter Verzeichnisse, als ein Ganzes im Nach-
folgenden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
2.
Alle in der Verordnung vom 2. August v. J. enthaltene Bestimmungen über
die Taxe und deren Anwendung finden von jetzt an nur auf die durch gegenwär-
tige Bekanntmachung eingeführte Taxe Anwendung.
Weimar am 1. Februar 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.