Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegens#nde. 
Maßstab 
der 
Ver- 
zollung. 
Joll- 
betrag. 
uu 
  
3 
3 
2 
X. Bein= und Holz-, Glas-, Stein= und Thonwaaren. 
Bein= und Holzwaaren, d. i. alle Arbeiten aus Bein, Holz oder anderen animalischen und vege- 
tabilischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Korallen und Schildplatt: 
a) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler= und Tischlerwaaren aus Holz, ouch blos 
ehobelte Po und Wagnerarbeiten, dann grobe Maschinen (auch Drehbänke, 
angen, Mühlen, Pressen, Spinnräder und Webestühle), grobe Korbflechterwaaren (3. B. 
Pack-, Trag., Wagen- und Waschkörbe, Fischreußen u. dgl.), Besen aus Reisig., Acker-, 
Garten= und Küchengeräthe. Beispielsweise gehören hierher: Kisten, Tröge, Mulden, 
Handschlitten, Schubkarren, ausgearbeitete Achsen und Deichseln, Felgen, Naben, Speichen, 
Räder, Stühle, Bänke, Tische, Bienenstöcke und Körbe, Holzschuhe, Radschuhe, Stiefel- 
knechte, Stiefelhölzer, Schuhmacherleisten, Reifen und Zargen, Riunen und Rähren, 
Stöcke (auch Peitschenstöcke und Weichselröhre), Schachteln, Barren, Joche, Kumpfe, 
Leiter= und Wiesbäume, Leitern, Kochlöffel, Schneidebretter, Teller, Keulen, Schlä- 
gel, Rechen, Ruder, Schaufeln, Nägel, Stifte, Hühnersteigen, Kleider= und Hauben 
Zündhölzchen, Fidibus, Zahnstocher, roh vorgearbeitete Heste und Claviatur-, so- 
wie Tabakspfeifen -Hölzer, Spielzeug, grobes, bloß gehobeltes; alle diese Waaren 
nicht gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackirt oder polirt, noch in Verbindung mit anderen 
Stoffen.....·.......·.................. 
b)ForaiekeundParquettea,uneingclegtcKork-Plattcn,-Schcibca-sStöpselaund 
-Sohlen................................ 
ojHölzeraeS Zaasgeräthe (Meubles), eingelegte Parquetten, sowie alle unter a und b 
begriffene Waaren aus Holz in Verbindung mit Bast--, Binsen-, Schilf-, Stuhlrohr-, 
Stroh- und Korbflechterwaaren, Eisen (mit Ausnahme des polirten Stahles), Messing 
oder gemeinem Leder oder Fensterglas in seiner natürlichen Farbe, auch (mit oder ohne 
diese Verbindungen) gefärbt, gebeizt, gefirnißt, lackirt oder polirt, ferner Fischbein, 
gerissenes..w ........ .. 
d) Feine Korbflechterwaaren und Spielzeug (alle nicht unter a begrissene), hölzerne Häng- 
uhren und Uhrkästen, Kammmacherwaaren, mit einem gold= oder silberhältigen Lack über- 
zogene Arbeiten, feine Schnitz= und Drechslerwaaren, dann eingelegte Fourniere, auch 
auf einer Seite mit Papier oder Webewaaren belegt oder gepreßt, Boulearbeiten, Holz- 
bronze, sowie überhaupt alle nicht unter a, b und c begriffene Holzwaaren; 
einwaaren, nicht unter anderen Positionen benannte; 
alle diese Gegenstände auch in Verbindung mit anderen Materialien, insofern sie da- 
durch nicht unter die kurzen Waaren oder die Waaren der Pos. 32 g fallen; gepolsterte 
Mccbles (mit oder ohne Ueberzuihhgggggggg 
Glas und Glaswaaren: 
ohne Unterschied der Farbe (wie solche zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei gebraucht 
werden), auch Email= und Glasurmasee 
b) Weißes Hohlglas, ungemustert, ungeschliffen, unabgerieben, ungepreßt, oder nur mit ab, 
geschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rändern, ferner Fenster= und 
  
Taselglas in seiner natürlichen Farbe (grün, holb= und ganz-weiß) 
stöcke, Hutformen, gerundete Hölzer zu Stielen, Deckel, Resonanzböden, ungedunkte 
a) Spiegelglas, rohes ungeschlissenes, Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstengelchen 
  
1 Ztr. 
  
frei 
  
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