Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

  
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Ver- 
zollung. 
Zoll- 
betrag. 
  
4 
44 
  
Schwärzen (Ruß= und Kohlenschwarz aller Art, lmit Ausnahme der Knochenkohle, wie 
auch Kohlenpulver, Buchdrucker= und Frankfurterschwärze), Schuhwichse und Wagen- 
schmiere, Pechfackken ....... 
JP) Tinten und Tintenpulver, Tusche, Reißkohlen, Bleistifte, Pastell= und Rothstifte, alle 
Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten und Kästchen, Parfümeriewaaren und 
Schminken, mit Ausnahme der weißen, Zündhütchen, gefülltlee .. 
Anmerk. Kommen diese Gegenstände in Umschließungen vor, welche ihrer Beschaffenheit nach zu 
den kurzen Waaren gehören, so unterliegen sie dem Zolle der Umschließung.) 
d) Feuerwerkskörper, Hefe, künstliche (einschlieblich der Preßhefe), Fabrikate aus Gallerten, 
Räucherkerzchen, Siegellack, Aetzkali und Aetzstein, Chlorkalilange (Eau de Javelle), 
Phosphor, Phosphorsäure, Chloroform, Schweseläther, Quecksilberpräparate (auch Zin- 
nober); Chlormagnesium, schwefelsaure und kohlensaure Magnesia, Karbolsöure (Kreosot) 
Literarische und Kunstgegenstände: 
a) Bücher, Korten (wissenschaftliche), Musikalien, Papier, beschriebenes (Acten und Ma- 
nuscripfee 
d) Bilder auf Papier, d. i. Kupfer= und Stahlstiche, Steindrücke, Holzschnitte, Photo- 
graphien u. dg.............................. 
c)Gemalde,d1Uemoloeaufdgvlzunduaedlchetallen,Iuckitlackut,ouf0emwand 
und Stein, dann auch Originalbilder und Zeichnungen auf Papier (nicht durch den 
Druck oder Stich oder auf chemischem Wege vervielfältigte), und Bilddruck-Platten aus 
unedlen Metallen oder Holz..w ...... ... 
Anmerk. zu a und b. Die Zollbefreiung für Bücher, Karten, Musikalien und Bilder 
auf Papier bezieht sich nur auf die in den vertragenden Staaten ge- 
druckten und verlegten. 
XIII. Abfalle. 
Abfälle: 
a) Kleien, Spreu, Oelkuchen, Oelkuchenmehl und andere Rückstände von ausgesottenen 
oder ausgepreßten Früchten und Somen; Lohziegel (Lohkuchen, ausgelaugte Lohe), Blut, 
flüssiges und eingetrocknetes, Flechsen und Sehnen, Dünger, thierischer (auch Pondrette) 
ausgelaugte Pflanzenasche, Torf-, Steinkohlen= und Braunkohlenasche, Kalkäscher, 
Knochenschaum (oder Zuckererde), Abfälle von der Wachsbereitung (Bienenerde, Bienen- 
keule, Bienenrob), Glosgalle, Glasschaum, Hobel= und Sägespäne, Hefe, natürliche 
(d. i. flüssige Bier- und Weinhefe), Blei-, Kupfer= und Zinnkrätze, Gold= und Silber- 
krätze (Münzkrätze), Scherben von Glas= und Thonwaaren, Kehricht, Schlamm, Schlämpe, 
Spülicht, Treber, Trester, Malzkeime, Weinbeerenstiele (Kämme), Charpie (gezupfte 
Leindaannde 
b) Lumpen (Hadern) und andere Absälle zur Papierfabrikation, d. i. leinene, baumwollene, 
seidene und wollene Lumpen, auch macerirte (Halbzeug, feste oder flüssige Papiermasse), 
Papierabschnitzeln (Papierspäne), Maculatur (beschriebene und bedruckte), alie Netze, altes 
Tauwerk und alte Striicceeeeen 
„P) Knochen (d. i. eigentliche Knochen und Knochenmehl), Klauen, Füße, Hörner, geraspelt, 
Hautabschnitzel (Leimleder), Lederabschnitzel, alte, zerrissene Lederstücke ........ 
  
IZtr. 
  
frei 
frei 
frei 
frei 
frei 
frei 
 
	        
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