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Benennung der Gegenstän de.
Maßstab
der Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30 Thaler-
Fuß.
Thlr.
.
nach dem
521 = Gul-
den-Fuß.
Fl. Ir.
Feuerschwamm, roher; Holzzunder; Heidekraut und Heidekrautwurzeln; Kal-
mus, frischer; Flechten und Moose; Schachtelhalm; Binsen, Schilfe und
Rohre (Dach= und Weberrohre), gespalten, geschnitten oder zugespitzt; Bast,
roher; Streulaub und Häckerling (Häcksel); Nadeln und Zapfen von Na-
delhöhern:
d) Hopfen:::
Glas und Glaswaaren:
a) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschlissenes oder nur mit abgeschliffenen
Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und Tafelglas in seiner natür-
lichen Farbe (grün, halb und ganz weif).
b) Gepreßtes, geschliffenes abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives
weißes Glos; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknöpfe, Glas-
perlen, Glasschmelzz. .... . ...
c) Spiegelglas:
1) rohes, ungeschliffessssssssss
2) geschliffenes, belegt oder unbelsttt
d) Forbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form;
Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materiolien, soweit sie dadurch
nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen
Anmerk. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unter-
schied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglasblä-
serei gebraucht werden, auch Glasurmase
Haare von Thieren, mit Ausnahme der Wolle; Menschenhaare; Federn und
Borsten:
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt,
auch in Lockenform gelegt; Bettfedern und unzubereitete Schmuckfedern;
Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogeegen
b) Hoare, gesponnen; Federn, auch geförbte, soweit sic nicht vorstehend unter
Mun begrisfsen sind, oder zu den Kleidern oder Putzwaaren gehören; Borsten
Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; rohe
behaarte Schaaf-, Lamm= und Ziegenfelle; rohe Hasen= und Kaninchen-
felle........................·...
Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, sowie
Waaren daraus, mit Ausnahme der Waaren von Schild-
patt, dann Kohlen und Torf:
a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe, Lohkuchen
(ausgelaugte Lohe als Brennmoaterial); Braunkohlen, Torf und Torf-
kahlen.......·...................
b) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise vorge-
arbeitet; Hobel- und Sägespäne; Hörner, Hornspitzen, Hornscheiben und
Hornspäne; Knochen, ganz oder in Stücken, Klauen und Füue
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Zu.
frei
2
frei
frei
frei
frei
15
20
20
1—
4223
524
–
524
frei
frei
frei