Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstän de. 
Maßstab 
der Ver- 
zollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30 Thaler- 
Fuß. 
Thlr. 
. 
nach dem 
521 = Gul- 
den-Fuß. 
Fl. Ir. 
  
  
Feuerschwamm, roher; Holzzunder; Heidekraut und Heidekrautwurzeln; Kal- 
mus, frischer; Flechten und Moose; Schachtelhalm; Binsen, Schilfe und 
Rohre (Dach= und Weberrohre), gespalten, geschnitten oder zugespitzt; Bast, 
roher; Streulaub und Häckerling (Häcksel); Nadeln und Zapfen von Na- 
delhöhern: 
d) Hopfen::: 
Glas und Glaswaaren: 
a) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschlissenes oder nur mit abgeschliffenen 
Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster= und Tafelglas in seiner natür- 
lichen Farbe (grün, halb und ganz weif). 
b) Gepreßtes, geschliffenes abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives 
weißes Glos; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknöpfe, Glas- 
perlen, Glasschmelzz. .... . ... 
c) Spiegelglas: 
1) rohes, ungeschliffessssssssss 
2) geschliffenes, belegt oder unbelsttt 
d) Forbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; 
Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materiolien, soweit sie dadurch 
nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen 
Anmerk. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unter- 
schied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglasblä- 
serei gebraucht werden, auch Glasurmase 
Haare von Thieren, mit Ausnahme der Wolle; Menschenhaare; Federn und 
Borsten: 
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, 
auch in Lockenform gelegt; Bettfedern und unzubereitete Schmuckfedern; 
Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogeegen 
b) Hoare, gesponnen; Federn, auch geförbte, soweit sic nicht vorstehend unter 
Mun begrisfsen sind, oder zu den Kleidern oder Putzwaaren gehören; Borsten 
Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; rohe 
behaarte Schaaf-, Lamm= und Ziegenfelle; rohe Hasen= und Kaninchen- 
felle........................·... 
Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, sowie 
Waaren daraus, mit Ausnahme der Waaren von Schild- 
patt, dann Kohlen und Torf: 
a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe, Lohkuchen 
(ausgelaugte Lohe als Brennmoaterial); Braunkohlen, Torf und Torf- 
kahlen.......·................... 
b) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise vorge- 
arbeitet; Hobel- und Sägespäne; Hörner, Hornspitzen, Hornscheiben und 
Hornspäne; Knochen, ganz oder in Stücken, Klauen und Füue 
  
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Zu. 
  
frei 
2 
frei 
frei 
frei 
  
frei 
15 
20 
20 
  
1— 
4223 
524 
– 
524 
frei 
frei 
  
frei
	        
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