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III.
Vertrag
zwischen
Preußen, Sachsen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine
verbundenen Staaten und Braunschweig
über
die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von
Sachsen, die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringi-
schen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten Souveraine für Ihre diesem Vereine
angehörenden Lande und Seine Heheit der Herzog von Braunschweig und Lüne-
burg haben gleichzeitig mit den, über die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereines
eingeleiteten Verhandlungen auch besondere Unterhandlungen über die Erneuerung
und weitere Ausbildung der, wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse zwi-
schen Ihnen bestehenden Verabredungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu
Bevollmächtigten ernannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich
von Pommer Esche,
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philips-
born
und
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thürin-
gischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Souveraine, und
zwar:
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