Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

283 
III. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine 
verbundenen Staaten und Braunschweig 
über 
die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Sachsen, die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringi- 
schen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten Souveraine für Ihre diesem Vereine 
angehörenden Lande und Seine Heheit der Herzog von Braunschweig und Lüne- 
burg haben gleichzeitig mit den, über die Fortdauer des Zoll= und Handels-Vereines 
eingeleiteten Verhandlungen auch besondere Unterhandlungen über die Erneuerung 
und weitere Ausbildung der, wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse zwi- 
schen Ihnen bestehenden Verabredungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu 
Bevollmächtigten ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philips- 
born 
und 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thürin- 
gischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Souveraine, und 
zwar: 
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