Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmele; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor 
Bode; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheilig- 
ten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen 
und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meingen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders- 
hausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer 
Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von 
Thielau; 
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius; 
andererseits 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig von Bar; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Carl Meyper, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation folgender 
Vertrag abgeschlossen worden ist:
	        
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