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Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn
und «
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direltor Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig von Bar;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor
Bode;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine bethei-
ligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von
Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders-
hausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer
Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie,
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von
Thielau;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Olvenburg:
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Carl Meyer;
der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius;