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Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Franz Berks;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmelj;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren General-Zoll-Direktor Franz Georg Carl Albrecht;
Seine Majestät der König von Wiürttemberg:
Allerhöchst Ihren Ober-Finanzrath IIr. Julius Freiherrn von Valois;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramerz;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handels--Vereine betheiligten
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und
Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie,
den Großherzoglich Sächsischen Wirklichen Geheimrath Gustar Thon;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von Thielau;
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