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. Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Bayern und
Württemberg vom 14. Juni 1831 in Beziehung auf das Amt Königs-
berg;
Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
25. Mai 1833 in Beziehung auf seine von Preußen unmschlossenen Lan-
destheile;
. Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Preußen
vom 30. Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldis-
leben;
. Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Vertrages mit Preußen
vom 8. Juni 1833 in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete ein-
geschlossenen Theile des Fürstenthumes;
. Sachsen-Coburg-Gotha, vermäöge seines Vertrages mit Preußen vom
26. Juni 1833 in Beziehung anf das Amt Volkenrode;
. Hessen-Homburg, vermöge seiner Verträge mit dem Großherzogthume
Hessen vom 20. Februar 1835 und 26./29. Oktober 1841 in Beziehung
auf das Amt Homburg;
. Oldenkburg, vermäöge seines Vertrages mit Preußen vom 31. Dezember
1836 in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld;
Hessen-Homkurg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 5. De-
zember 1840 in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim;
Lippe, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitglie-
dern des Zollvereines vom 18. Oktober 1841 in Beziehung auf das Für-
stenthum Lippe und vermöge seines Vertrages mit Preußen von demselben
Tage in Beziehung auf die fürstlichen Gebietstheile Lipperode, Cappel und
Grevenhagen;
Sachsen -Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Bapern
vom 24. Mai 1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim;
Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
3. September 1853 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und
vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitgliedern des
Zollvereines von demselben Tage in Beziehung auf das Fürstenthum
Pyrmont;
Anhalt, vermöge des Vertrages mit Preußen vom 20. Dezember 1853,
die Fortdauer des Anschlusses der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Cöthen und
Anhalt-Bernburg an das Zollsystem Preußens betreffend;