Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

10. 
11. 
12. 
13. 
303 
. Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Bayern und 
Württemberg vom 14. Juni 1831 in Beziehung auf das Amt Königs- 
berg; 
Schwarzburg-Rudolstadt, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 
25. Mai 1833 in Beziehung auf seine von Preußen unmschlossenen Lan- 
destheile; 
. Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Preußen 
vom 30. Mai 1833 in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldis- 
leben; 
. Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Vertrages mit Preußen 
vom 8. Juni 1833 in Beziehung auf die in dem Preußischen Gebiete ein- 
geschlossenen Theile des Fürstenthumes; 
. Sachsen-Coburg-Gotha, vermäöge seines Vertrages mit Preußen vom 
26. Juni 1833 in Beziehung anf das Amt Volkenrode; 
. Hessen-Homburg, vermöge seiner Verträge mit dem Großherzogthume 
Hessen vom 20. Februar 1835 und 26./29. Oktober 1841 in Beziehung 
auf das Amt Homburg; 
. Oldenkburg, vermäöge seines Vertrages mit Preußen vom 31. Dezember 
1836 in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld; 
Hessen-Homkurg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 5. De- 
zember 1840 in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim; 
Lippe, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitglie- 
dern des Zollvereines vom 18. Oktober 1841 in Beziehung auf das Für- 
stenthum Lippe und vermöge seines Vertrages mit Preußen von demselben 
Tage in Beziehung auf die fürstlichen Gebietstheile Lipperode, Cappel und 
Grevenhagen; 
Sachsen -Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Bapern 
vom 24. Mai 1843 in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim; 
Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 
3. September 1853 in Beziehung auf das Fürstenthum Waldeck und 
vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitgliedern des 
Zollvereines von demselben Tage in Beziehung auf das Fürstenthum 
Pyrmont; 
Anhalt, vermöge des Vertrages mit Preußen vom 20. Dezember 1853, 
die Fortdauer des Anschlusses der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Cöthen und 
Anhalt-Bernburg an das Zollsystem Preußens betreffend;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.