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III. Daß dem zeitherigen Inspektor der Vaterländischen Feuer= und Hagel-Ver-
sicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld, F. O. Schumann zu Eisenach, von dem
unterzeichneten Staats-Ministerium gestattet worden ist, an Stelle des mit Tode
abgegangenen Haupt-Agenten G. E. Bohr zu Eisenach, auf dem Grunde des in
letztgedachter Stadt erworbenen Schutzgenossenrechtes die Geschäfte als Haupt-Agent
für die dort bleibend errichtete Haupt-Agentur dieser nurgedachten Versicherungs-
Gesellschaft zu übernehmen und zu besorgen.
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 20. Juni 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Cbef.
J. von Helldorff.
IV. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kaiserlich Fran-
zösische Regierung auf die Ausübung der derselben nach Artikel 13 des Handels-
Vertrages vom 2. August 1862 (Seite 141 des Regierungs-Blattes vom laufen-
den Jahre) zustehenden Befugniß, die Vorlegung von Ursprungs-Zeugnissen für die
aus dem Zoll-Vereine nach Frankreich eingehenden Waaren zu verlangen, vom 1.
Juli d. J. an, als dem Tage der Inkraftsetzung des gedachten Vertrages, verzich-
tet hat und daß es daher der Beibringung solcher Zeugnisse bei der Einfuhr nach
Frankreich nicht bedarf.
Weimar am 23. Juni 1865.
Großberzoglch Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement ver Finanzen.
. on.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung Sr.
Königlichen Hoheit des Großherzogs eine Postexpedition in Oldisleben errichtet und
der Zeitpunkt der Eröffnung derselben auf den 1. Juli d. J. festgesetzt, die Stelle
eines Post-Expeditors in Oldisleben aber dem Gemeindeschreiber Kuppe daselbst
übertragen worden ist.
Weimar am 16. Juni 1865.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
K. Bergfeld.
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.