Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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b) Großherzoglich Sächsische Behörden: 
1) Der General-Inspektor des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereines 
zu Erfurt, 
2) Der Großherzoglich Sächsische General-Inspektor daselbst. 
3) Der Direktor der Großherzoglichen Forstlehranstalt zu Eisenach. 
4) Die Haupt-Staatskasse zu Weimar. 
5) Die Staatsschulden-Tilgungskasse zu Weimar. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. In Gemäßheit des §. 3 der höchsten Verordnung vom 19. September 
1860 über den Geschäftsbetrieb ausländischer Versicherungsanstalten im Großher- 
zogthume wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Frankfurter 
Glas-Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a./M. Erlaubniß zum Ge- 
schäftsbetriebe im Großherzogthume bis auf Widerruf ertheilt worden ist und daß 
selbige, unter Errichtung der Haupt-Agentur in Weimar, in der Person 
des Eduard Freund hierselbst, ihren zur Annahme amtlicher an die Anstalt ge- 
richteter Ladungen und Verfügungen ermächtigten Haupt-Agenten bestellt hat. 
Weimar am 14. August 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Cbef. 
Schambach. 
II. Dem Vorschuß= und Spar-Vereine zu Apolda sind höchsten Orts auf 
Ansuchen die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. 
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. August 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schambach.
	        
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