Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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sie mögen besonders ausgefertiget, oder nur zum Pro- 
tokolle gegeben werden. 
(letzteren Falles außer dem Protokoll- Ansatze, jedoch 
einschlüssig der Eröffnung). 
Umläufe (Zirkular-Ladungen, Jirlular= Benahricht- 
gungen) . 
Berichte ohne Unterschied, für jede Seite 
jedoch im Ganzen nicht unter . 
BestellnngöschemefurKonkurs Kuratoren oder Kon- 
kurs-Sequester, Vormünder Abwesender und Verschwen- 
der, und Erbschaftsvertreter ...... 
andere Vormundschaftsscheine 
Anmerkung. Wenn für mehrere Bevormundete nur ein gemein. 
schaftlicher Vormund bestellt wird, so ist auch nur ein Vormund- 
schaftsschein auszufertigen, es sey denn, daß besondere Umstände 
ein Anderes nöthig machen. Ueberhaupt aber sind solche Scheine 
nur dann auszufertigen, wenn sie zur Legitimation wirklich noth- 
wendig werden, und die im §. 6, Nr. 10 bestimmte ganze oder 
halbe Sportel-Freiheit tritt in den geeigneten Fällen auch hin- 
sichtlich dieses und des folgenden Ansatzes ein. 
Abnahme eines Eides oder feierlichen Angelöbnisses an 
Eidesstatt (außer dem Protokoll-Ansatze) 
Bei Vormundschaftsverpflichtungen ist hierdurch auch 
die Eintragung in das Vormundschaftsbuch bezahlt. 
Wird ein Vormund gleichzeitig für mehrere Bevor- 
munvete verpflichtet, so steigt gleichwohl der Ansatz 
deßhalb nicht, und wenn mehrere Zeugen oder Sach- 
verständige in einem Termine gleich zeitig zu ver- 
eiden sind, findet für jede Vereidung nur der halbe 
Ansatz — in Untersuchungssachen aber für die Ab- 
nahme bereits allgemein vorgeschriebener Eide, z. B. 
der Zeugen und Sachverständigen u. s. w. kein Ansatz 
Statt. 
Eidesformeln, die vor Abnahme des Eides schriftlich 
mitgetheilt werden, für jede Seite . 
diejenigen, welche dem nicht schwörenden Theile zuge- 
fertigt werden, für die Seite nur 
17) Restripte, wodurch. der erste Auftrag zur *x 
einer ganzen Sache ertheilt wird 
— 
Thlr. 10 
15 
10 
10 
Gr.
	        
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