Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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100 Thlr.. ... . — Thlr. 10 Gr. 
2002 qçg q „ 20 „ 
500D 1 „ — „ 
1000 » OO 1 » 15 ?“ 
und von jedem weiteren angefangenen 1000 Thalern 
noch 10 
Hiermit ist das Protokoll über das Quittiren des Bevormundeten ober ber 
sonstigen Interessenten und die Citation zu diesem Alte bezahlt, dafern derselbe 
bei dem Vormundschaftsgerichte selbst erfolgt. Quittirt der bisherige Bevormundete 
vor einer anderen Behörde, so findet nichtsdestoweniger die geordnete Sportel bei 
der inländischen Vormundschaftsbehörde Statt. Verlangt der bisherige Vormund 
eine schriftliche Ausfertigung der Quittung, so erhöhet sich der Ansatz darum nicht. 
Wenn bei Beendigung der Vormundschaft gar kein Vermögen mehr vorliegt, bleibt 
auch dieser Akt sportelfrei. 
I. Rechnungs-Justifikationen und Quittungen. 
6r. 
1) In Vor RcAABA V. L 
wenn der jährliche Vermögensawur der Bevormun- 
deten nur bis zu 100 Thlrn emschlufsig betra- 
  
gen hat. . — Thlr. 20 Gr. 
bis zu 200 Thlen.. . .1»—,, 
von jedem weiteren 100 Thlrn. Abwurf noch .— 10» 
Wird über das Vermögen mehrerer Bevormundeten nur eine Rech- 
nung geführt, so findet für jeden ein besonderer Ansatz, je nach dem Abwurfe 
seines Vermögens, Statt. 
Aumerkung. Die im §F. 6, Satz 10 geordnete volle bezüglich theilweise Sportel-Freiheit findet 
bierbei ebenfalls Anwendung. Wenn also z. B. zwei Geschwister jedes nur 15 Thlr. 
Abwurf haben, so tritt volle Sportel-Freiheit ein; hat aber das eine 49 Thlr. und das 
andere 51 Thlr. Abwurf, so ist 
für letzteres die volle Sportel mit 20 Sr. 
für ersteres nur die halbe Sportel mit ..... .....10,, 
anzusetzen. 
2) In Sequestrations-, Konkurs-, Erbschafts- und sonstigen Privat-Sachen: 
wenn die berechnete Einnahme nicht über 500 Thi. 
beträgt .. — Dhlr. 15 Gr. 
nicht über 1000 Thrr. 1 „ — „ 
von jedem weiteren 100 Thlrn. neh — „ 1 „ 
doch nie über .... 5»-—«
	        
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