Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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S. 70. 
Adelsbriefe und andere Standeserhöhungngen . 150—300 Thdlr. 
Für die nachgesuchte Auertennung eines auswärts 2 neuen 
Adels .. . ...15—75» 
eiues auswärtigen Titels . 2 — 75 „ 
Für die Erlaubniß zur Amahme eines r w vanilien Namene 
oder Wappens 15 — 50 „ 
L. Konzessionen und Privilegien. 
S. 71. 
1) Konzessionen zum Gewerbe sowie Einführungs= und Erfindungs-Patente 
sind mit einer Sportel von 20 Gr. bis zu 50 Thlr. zu belegen. 
2) Konfirmation von Innungs-Artikleenrn. 1 — 2 Thdlr. 
3) Bei der durch den Landesherrn oder das Staats-Mini- 
sterium bewirkten Verleihung von dinglichen Berechtigun- 
gen ist die zu entrichtende Sportel jedesmal mit Rück- 
sicht auf den für den Belichenen erwachsenden finanziel- 
len Vortheil zu bestimmen und dießfalls nach Maßgabe 
der Vorschriften im §. 13, Ziffer 2, bezüglich im S. 14 
dieses Gesetzes zu verfahren. 
4) Für die landesherrliche Genehmigung zur Errichtung einer 
Aktien-Gesellschaft oder einer Kommandit-Gesellschaft auf 
Aktien (Art. 174 und 208 des Handelsgesetzbuches), so- 
wie zu Abänderungen des Gesellschaftsvertrages bei Han- 
delsgesellschaften der gedachten Art (Art. 198, 203, 247 
und 248 des Handesgesetzbuchec) . 6 — 100 „ 
M. Begnadigung aus landesfürstlicher Machtvollkommenheit. 
8. 72. 
1) Volljährigkeits= * sowie die Verleihung iuristischer 
Persönlichkeit 2 Thlr. — Gr. 
bis 50 ?7" v'0#t½° 
2) Urkunden über Ertheilung der Rechte ehelicher Geburt 2 „ — „ 
bis 50 „ — „ 
3) Für die Erlaubniß zur Errichtung eines Fideikommisses 25 „ — „ 
bis 3800 „ — „
	        
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