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Für Visitation von Privat-Schulen erhält der Visitator die Hälfte der
vorstehenden Ansätze unter Beibehaltung vorstehender Abstufung.
Anmerkung. Für die Spezial-Kirchen-Visitationen sind außer den geordneten Dläten und
Transport-Kosten Gebühren nicht zu berechnen.
VIII. Dem Suoperintendenten, bezüglich Land-Dechanten in Dispensations-, Ehe-
und Kirchstuhl- .Angelegenheiten
1) für jedes Blatt einer Registratur oder eines Pro-
tokolles .
2) für einen Termin zur Vernehmung mehrerer Per-
sonen, einschlüssig des Protokolles ...
3) für einen Bericht
4) für jede andere schriftliche Ausfertigung, ingleichen
für Abnahme eines Ledigkeits-Eides .
5) für die Anordnung des Trauergeleites bei dem Ab-
leben von Kirchen-Patronen treten entweder vor-
stehende Gebühren oder das herkömmliche Honorar
ein;
6) für Einweihung einer neuen n Kirche inschlüssig der
Einweihungspredigt
IX. Den Pfarrämtern
1) für Berichte in Ehe= und sirchsuhl- Angelegen-
heiten
2) für ein Pfarramts- .„Zeugniß it in Privat- Sachen
und wenn das Zeugniß mehr als eine Person be-
trifft, für jede dieser mehreren Personen noch
Wo der Kirchner das Kirchenbuch führt, theilen
sich die betreffenden Gebühren zwischen dem Geist-
lichen und dem Kirchner;
3) für die Vorbereitung zu einer Eides-Leistung und
für das darüber auszustellende Zeugniß, in gering-
fügigen und inderwichigen Rechtssachen ..
außerdem ...
bis
4) für die Gegenwart des Geistlichen bei einer gericht-
lichen Eides-Leistung, einschlüssig der Vorbereitung
in geringfügigen und minderwichtige Nechtsanzele
genheiten aber nur
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