Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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17) für Abschrift des Winkelbuches, für jedes Blatt . . 2Gr. 6 Pfg. 
18) für dergleichen nach Länge und Breite berechnetes, für 
jedes Blatt .... 
19) Diäten und 5 » 
20; Transport= Kosten nach Vorschrift des Gesetzes. 
Anmerkung. Insoweit die Markscheiderzüge zu dem Zwecke verrichtet werden, um daraus 
ein Anhalten für Betriebsmaßregeln abzuleiten, hat der Markscheider für die Ausrechnung, 
rißliche Konstruktion und schriftliche Aufstellung solchen Anhaltens etwas weiter nicht zu 
empfangen, indem diese Arbeiten durch die obigen Gebührensätze mit getroffen sind. — 
Durch die vorstehenden Ansätze ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß mit dem Markscheider 
bei größeren Riß-Kopirungen, Riß-Zusammenstellungen und dergleichen im Voraus ein Akkord 
nach ermäßigten oder aversionellen Sätzen abgeschlossen werden kann. 
Diäten und Transport-Kosten hat der Bergmeister, wenn er die Funktionen des 
Markscheiders versieht, in seiner erstgenannten Eigenschaft zu liquidiren. 
" el " ro " 
R. Gebühren der Steuereinnehmer und Kataster-Führer in 
Privat-Angelegenheiten. 
I. Ab- und Zuschreibe-Gebühren bei Grundstücks-Besitzveränderungen. 
§. 108. 
1) Für das Abschreiben und Zuschreiben zusammen: 
a) bei walzenden Grundstücken für jedes Item: 
wenn das Item nicht über ¼ Ar. hält 
1 
77 » » » » 5 » » 0000 
1 
7“ » » » » 1 „ EIIE 2 
11 11 77 77 1 2 o 7T " * 3 11 4 0 
1 » » » » 5 11 » .... 5 — 
„ „ „ darüber hinaus hält ..... 6 
daneben noch besonders: 
von jedem Wohnhauses 3 „ —„ 
in Städten aber 4 „ —,„ 
b) bei gebundenen Gütern von jedem Gesammt-Komplexe 
(Item) von nicht über 500 Thlr. Werth... 4 „ —„, 
11 » » 1000 1 » 000 8 77 ½ 
7 ö7“ 1 5000 1 7“ 12 ?"’*o 7*?7 
1 1 » 10000 11 77 2* 16 1 
darüber hinaus 20 7.. „ô½ 
Anmerkung zu Ziffer 1 a und b. Unter der Benennung „Item“ ist im gegenwärtigen 
Gesetze, wo nichts Abweichendes bestimmt wird, jeder zu einem selbstständigen Ganzen 
für sich einheitlich verbundene Grundbesitz verstanden, wie solcher bei walzenden Grund-
	        
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