Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Zur Ausstellung der Legitimation, welche von den Unterthanen des an- 
deren Theiles, die dieser Begünstigung theilhaftig werden wollen, beizubringen 
ist, sollen die unter Ziffer 1 al. 2 genannten Behörden ebenfalls befugt 
seyn. 
Weimar am 22. September 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
V. In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat das Groß- 
herzogliche Gesammt-Ministerium, nach erhaltenem Vortrage, dem Herrn Johann 
Tobias Romminger zu Dresden auf dießfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Pa- 
tent auf ein bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung und Be- 
schreibung nachgewiesenes Röhren= System zur Bereitung von Dampf auf die Dauer 
von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den ganzen Umfang des Großher- 
zogthumes mit der Wirkung ertheilt, daß ohne vorherige Zustimmung des Patent- 
Inhabers Niemand die gedachte Erfindung auszuführen oder anzuwenden berechtigt 
ist, ohne daß jedoch Jemand in der Anwendung bereits bekannter Theile der Er- 
findung beschränkt werden soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patents, welches dann als erloschen zu be- 
trachten ist, wenn die bleibende Anwendung und Ausführuug der Erfindung im 
Großherzogthume dem unterzeichneten Staats-Ministerium nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der 
laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 — Regierungs-Blatt vom Jahre 1843, 
Seite 13 bis 16 — in den Zoll-Vereinsstaaten bei Erfindungs-Patenten zu be- 
obachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die dießfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt wor- 
den ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 23. September 1865. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
Schmith. 
  
Druck der Hof= Buchdruckerei in Weimar.
	        
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