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eingetragen, oder werden Zinsen auf das Einlagebuch oder den Schuldschein zuge-
schrieben, so wird die nach der obigen Bestimmung laufende Verjährungszeit unter-
brochen und fängt nunmehr vom Neuen wieder zu laufen an.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Keuntniß gebracht.
Weimar am 10. Oktober 1865.
Grohberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement des Innern.
Für den Departements Chef.
Schambach.
II. Der Brandenburger Spiegelglas-Versicherungs-Gesellschaft
zu Brandenburg a. H. ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume
widerruflich ertheilt worden, und hat dieselbe zum Haupt-Agenten für das Groß-
herzogthum den Kaufmann Hermann Geipel in Weimar bestellt.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Oktober 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.
III. Dem Central-Viehversicherungs-Vereine zu Nordhausen ist die nach-
gesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume widerruflich ertheilt
und es ist von demselben der Oekonom August Grosse zu Weimar zum Haupt-
Agenten bestellt worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 20. Oktober 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.
IV. Als Haupt--Agent der Versicherungsgesellschaft „Thuringia“ in Erfurt
ist der Kaufmann Theodor Huschke allhier an der Stelle des 2c. Gustav Knote
eingetreten.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. Oktober 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.