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Ministerial-Bekanntmachungen.
1. Nachdem das Kataster über den Ober= und Mittel-Mölmeshof mit
Kriegersberg, sowie die Kataster von Beuernfeld und Hucheroda der
Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Eisenach überwiesen worden sind, wird
solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 26. Januar 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Nachdem die Erfahrung gelehrt hat, daß der der Gesundheit höchst nach-
theilige Bleigehalt mehrerer Schnupftabak-Sorten nicht blos durch absichtliches Bei-
mengen von Blei durch manche Fabrikanten, sondern auch sicher durch Verpackung
und Aufbewahrung des Schnupftabakes in bleihaltigen Hüllen hervorgebracht wird:
so findet das unterzeichnete Staats-Ministerium, auch aus Anlaß der in anderen
Staateu des deutschen Zollvereines bestehenden dießfallsigen Verbote, sich bewogen,
im Anschluß an die Ministerial-Bekanntmachung vom 25. Oktober 1858 (Reg.
Blatt S. 312) auf Grund des Gesetzes vom 7. Januar 1854, das Strafan-
drohungsrecht der Polizei-Behörden betreffend, das Feilhalten und den Verkauf
von Schnupftabak, welcher in bleihaltigen Hüllen verpackt oder verwahrt ist, zu
verbieten und die Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot mit einer Geldbuße bis zu
zehen Thalern oder, im Falle des Unvermögens, mit verhältnißmäßiger Gefängniß-
strafe zu bedrohen.
Weimar am 12. Febrnar 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
III. Nachdem die Innung der Schuhmacher im Zunuftbezirke Berga ihre
Auflösung beschlossen hat und die dießfallsigen Verhandlungen eingetreten sind: so“
wird nach Maßgabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12. November
1862 zur Gewerbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Persönlichkeit
gedachter Innung hiermit bekannt gemacht.
Weimar am 22. Februar 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.