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IV. Als Haupt-Agent der Gladbacher Feuerversicherungs-Aktien= Gesellschaft
ist an der Stelle des versiorbenen Oekonomie-Amtmannes Albert Schultz, zu
Weimar, der Oekonomie-Amtmann Carl Louis Sültzner, daselbst, eingetreten.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Februar 1865.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung des Großherzoglichen Staats-Ministeriums, Departement
für die Justiz und den Cultus, bestimmen wir hierdurch, daß künftig in Civil-
rechts-Streitigkeiten bei Vereidung von Zeugen und Sachverständigen die unter
A und B nachstehenden Eides-Formeln von allen Großherzoglichen Gerichtsbehörden
zur Anwendung gebracht werden sollen.
Eisenach am 13. Februar 1865.
Großherzoglich Sächsisches Appellations-Gericht.
von Egloffstein.
A. Zeugen-Eid in Civil-Sachen.
Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich von Allem,
worüber ich in Sachen 2c. werde vernommen werden (vernommen worden bin), nach
meinem besten Wissen die reine Wahrheit sagen (gesagt) und wissentlich weder et-
was verschweigen (verschwiegen) noch hinzusetzen werde (hinzugesetzt habe). So
wahr 2c.
B. Sachverständigen-Eid in Civil-Sachen.
Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich das von
mir in Sachen 2c. geforderte Gutachten meiner Kenntniß und Erfahrung gemäß
unparteyisch und gewissenhaft abgeben werde (abgegeben habe). So wahr 2c.
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.