Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

Seile des 
J n h 0 l t. Regierungs= 
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Blattes. 
Legalisirung der von öffentlichen Behörden ausgestellten oder beglaubig- 
ten Urkunden. Konvention mit Desterreich wegen diesfallsiger Erleich- r 
terungen 373— —377. 
Literarische Erzeugnisse und Werke der Aunf. Vernag mit * 6 134. 
reich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an denselbern 206—214. 
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M. 
Malz= und Hopfen-Surrogate: Gesetz im Betreff des Verbotes 
der Anwendung derselben zur Bereitung von Braunbier innerhalb des 
Amtsbezirkes Ostheim mit Ausschluß des Ortes Melpers 59. 
Melpers. Siehe Malz= und Hopfen-Surrogate und Ueber— 
gangssteuerpflichtige Gegenstände. 
Menschenblattern. Siehe Varioloiden. 
Militärdienstpflicht. Gesetz karüber 105—128. 
Militärische Uebungen. Gestt über die e von **nm 
zu denselbben . 129—131. 
Moßelmann und C#mv. in Paris. Ersudungs= Potent fuͤr dieselben 
auf ein neues Verfahren zur Herstellung künstlichen Düngers aus thie- 
rischen Auswürfen oder ähnlichen befruchtenden Stoffen mit fettem Kalk 
Musik-Verein — allgemeiner deutscher — Denselben werden die Rechte 
einer juristischen Person verliehen 370. 
H. 
Neustadt an der Orla. Abänderung der Statuten der dasigen Sparkasse 519. 
O. 
Ober-Appellationsgericht zu Jena. Festseßzung der Inspektion 
uͤber dasselbe unter den betheiligten Staaten wahrend der Jahre 1865 
bis 1888 incel. . . 7. 
Oesterreich, Kaiserthum. 
1) Handels= und Zoll-Vertrag zwischen demselben und den Staaten 
des deutschen Zoll= und Handels-Vereines vom 11. April 1865 227—238. 
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