Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Ver- 
zollung. 
Abgabensätze 
Für Tara wird ver- 
  
nach dem 
30-Thaler= 
Fuß 
Tblr. Sar. 
  
2 
  
Abflle: 
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisen- 
feilspäne); von Glashütten, auch Scherben von Glas- 
und Thonwaaren; von der Wochsbereitung; von Salz- 
siedereien die Muttertauge; von Seifensiedereien die 
Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder, auch abge- 
nutzte alte Lederstücke und sonstige, lediglich zur Leim- 
Fabrikation geeignete Lederabfälle. 
b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrock- 
netes; Thierflechsen; Treber; Branntweinspülig; Spreu; 
Kleie; Steinkohlenasche; Dünger. thierischer und andere 
Düngungemittel, als: ausgelaugte Asche. Kalkäscher, 
Knochenschaum oder Zuckererde . 
Anmerk. zu b. Künstliche Düngungemittel und Dangesat werden 
rl auf beondere Erlaubniß, und letzteres nur unter 
Kontrole der Verwendung zollfrei zugelassen. 
c) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Halb- 
zeug aus Lumpen oder anderen Materialien, für die 
Papierfabrikation; Popierspäne; Makulatur, beschriebene 
und bedruckte; alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte 
Srricke; gezupfte Charpie 
Anmerk. Abfölle, welche nicht besonders zenanni sind, werden wie 
die Rohstoffe, von welchen fie berstammen, behandelt. 
Baumwolle und Baumwollenwaaren: 
a) 1) Baumwolle, rohe, kardätschte, belemmte, gefärbte 
2) Baumwoll. Walte. 
b) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, 
Seide, Wolle oder anderen Thierhoaren: 
1) ein= und zweidräthiges, 
a) rohes 
5) gebleichtes oder gefärbtes. 
2) drei= und mehrdräthiges, roh, bebleicht oder geförbt 
c) Waaren aus Baumwolle, allein oder in Verbindung mit 
Leinen oder Metollfäden, ohne Beimischung von Seide, 
Wolle oder anderen unter Nr. 11 genannten Thier= 
haaren: 
1) rohe (aus rohem Garn verfertigte) und gebleichte 
dichte Gewebe, auch appretirt. mit Ausschluß der 
sammetartigen Gewebe 
2) alle nicht unter Nr. 1 und 3 benrissene dichie Ge. 
webe; rohe (aus rohem Garn verfertigte) undichte 
Gewebe; Strumpfwaaren; Posomentier= und Knopf- 
  
1 Ztr. 
1Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
  
nach dem gütet vom Zemtner 
524= Gul- Brutto-Gewicht 
den-Fuß 
F. 
r Pfund. 
  
frei 
frei 
frei 
frei 
l 
Lic- 
10 
  
  
frei 
frei 
frei 
frei 
2 
  
3714 
18 m Fässemnad 
st- 
· 13 in Körben. 
30 7 in Ballen. 
30 
30 
  
13“
	        
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