Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Ver- 
zollung. 
Abgabensäße 
  
nach dem 
30-Thaler= 
Fuß 
Tblr. Sar. 
nach dem 
521-Gul- 
den-Fuß 
Fl. Ir. 
Für Tara wird ver- 
gütet vom Zentner 
Brutto-Gewicht 
Pfund. 
  
— 
S 
—M 
— 
b) Sämereien und Beeren: 
1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel 
2) Alle Übrigen Sämereien einschließlich der Oelsäme= 
reien; frische Beeren, ingleichen Wachholderbeeren 
aller Art; Erdnüsse 
c) Garten. und Futter-Gewächse, frische; Blumenzwiebeln; 
Kartoffeln; Wurzeln, frische; Obst, frisches; lebende Ge- 
wächse, auch in Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; 
Schilf 
.... 2 
Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr) 
Anmerk. zu a. Bei leier Verpackung werden zu 1 Cir. verenschie 
5½ Prenßische 
6½ Altbaberssche Kubitfuß. 
4½ Rheinbayerische 
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder 
nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; 
Fenster= und Tafel-Glas in seiner natürlichen Farbe (grün, 
halb und ganz weiß 
P) Gepreßtes, geschlifsenes, abgeriebenes, geschnittenes, ge- 
mustertes, massives weißes Glas; auch Behänge zu 
kranseuchte von Glas; Glasknöpfe, Glasperlen. Gia- 
4) Shets, 
rohes, ungeschliffenes 
|5 geschliffenes, belegt oder unbelegt. 
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne ünter- 
schied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit an- 
deren Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 
fallen 
Anmerk. zu c. und e. 
Glasmasse, sowie Glasrohren und biechãn 
lchen, ohne Unterschied der Farbe, zur 
Ferkengereuungg und AKuaftglastiäsere, auch 
Glasurmasse 
Haare von Thieren, mit Ansnahme der unter Nr. 41 ge- 
nannten, sowie Waaren aus solchen Thierhaaren; Men- 
schenhaare; Federn und Borsten: 
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, 
gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Schreib- 
federn (Federspulen), rohe und gezogene 
b) Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit den, unter 
  
Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen; Federn, auch gefärbte, 
  
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
  
20 
frei 
  
  
1 5 
frei 
frei 
174 
524 
—l “· 
10 
SS- 
524 
frei 
23 in Fässern und 
isten. 
13 in Körben. 
17 in Kisten. 
20 in Fässern und 
en. 
13 in Körben. 
  
 
	        
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