Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Ver- 
zollung. 
Abgabensäte 
  
nach dem 
30-Thaler= 
Juß 
Tolr. 
S 
Sar. 
nach 
521. 
den- 
Fit 
Für Tara wird ver- 
demB gütet vom Zentner 
Gul- . 
Fuß Brutto-Gewicht 
kr. Vfund. 
  
2 
soweit sie nicht vorstehend unter a. oder unter Nr. 18 
begriffen sind; Borsien . 
c)Ocltuchc1, ingleichen ganz grobe Fußdecken, auch in GVer— 
bindung mit Werg; ganz grobe Filze 
d) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischl, 
sofern mindestens die ganze Kette oder der ganze Ein- 
schlag aus Haaren besteht; Filze, andere . 
Anmut-HubGunst-can-VonkenwdasshnnGewnnmcn,dctci 
Keile oder Einschlag nicht ganz aus Haaren teslebt, 
werden, wenn sie See entbalten. noch Nr. 30 (.. 
in allen anderen Fällen so verzellt, als wenn sie 
Hoare nicht enthielten. 
Häute und Felle: 
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur 
Lederbereitung; rohe behaarte Schafl, Lamm= und Zie- 
genfelle; rohe Hasen= und Kaninchenfelle: rohe frische 
und getrocknete Scehund= und Nobbenfelle .. 
b) Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-) Bereitung 
Holz und andere vegetabilische und animalische 
Schnitzstoffe, sowie Waaren daraus, mit Aus- 
nahme der Waaren von Schildpatt: 
a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen: Holzborke oder 
Gerberlohe; Lohkuchen (aunsgelangte Lohe als Brenn- 
material) 
b) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesagt oder auf an- 
und animalische Schnitzstofse, nicht besonders genannt 
P) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- 
und bloß gehobelte Holzwaaren und Wagner-Arbeiten; 
grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, gebrauchte; 
Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren; Horn- 
platten und rohe, bloß geschnittene Knochenplatten 
d) Hob in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Kork- 
scheiben, Korksohlen, Korkstöpsel; Stuhlrohr, gebeiztes 
oder gespaltennens 
e) Hölzerne Hansgeräthe (Möbel) und andere Tischler., 
rechsler= und Böttcherwaaren und Wagner-Arbeiten, 
welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in ein- 
zelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, 
lohgarem Leder oder Fensterglas in seiner natürlichen 
  
Farbe verarbeitet sind: auch gerissenes Fischbein 
dere Weise vorgearbeitet, ingleichen andere vegetabilische 
  
1 Zir. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1 Zir. 
frei 
frei 
frei 
frei 
  
15 
15 
20 
  
  
frei 
frei 
frei 
frei 
  
5 
521 
524 
20 in Kisten. 
7 in Ballen. 
 
	        
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