Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

90 
Uebertretungen derselben auf Grund des Zoll-Kartels vom 11. Mai 1833 auch im 
Großherzogthume zu bestrafen sind. 
Weimar am 2. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
Nachdem zufolge der Ernennung des Rechtsanwalts Vollert zu Eisenach zum 
vortragenden Rath im Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement der 
Justiz und des Kultus, sich die Neuwahl eines Landtags-Abgeordneten aus allgemei- 
nen Wahlen im XlI. Wahlbezirk nöthig gemacht hat und diese Wahl in dem am 
30. v. Mts. stattgehabten Wahl- Termine auf den Bezirks-Direktor Carl August 
Albert Coudray zu Eisenach gefallen ist, wird Solches mit dem Bemerken zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl an- 
genommen hat. 
Weimar am 3. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Von der Wiehversicherungs-Bank für Deutschland zu Berlin ist zu ihrem 
Haupt-Agenten für das Großherzogthum der Inspector 2c. E. Suhle allhier, an 
der Stelle des zeitherigen Haupt-Agenten A. B. Berg daselbst, ernannt worden. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß das Personengeld für die 
mit höchster Genehmigung vom 6. d. Mts. ab neu eingerichtete Personenpost 
zwischen Ruhla und Eisenach auf 6 Silbergroschen pro Person und Meile fest- 
gesetzt worden ist. 
Weimar am 11. Mai 1866. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
Weimer — Dof Buchdruckerel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.