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Ministerial-Bekanuntmachungen.
Nachdem von Seiten der Königlich Würtembergischen Regierung die Ausfuhr
von Pferden über die Grenzen des Zollvereins -Gebiets bis auf Weiteres verboten
worden ist, wird dieses Verbot hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht, unter
Hinweisung darauf, daß Uebertretungen desselben auf Grund des Zoll-Kartels vom
11. Mai 1833 auch im Großherzogthume zu bestrafen sind.
Weimar am 15. Mai 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Nach einer anher gelangten Mittheilung des Senats der freien und Hanse-
stadt Lübeck sind zur Ausstellung von Ehe-Konsensen (Trauscheinen) oder der an
deren Stelle tretenden Bescheinigungen im jenseitigen Gebiete zuständig für die
Stadt Lübeck und deren Vorstädte das Stadtamt (an der Stelle der Senats-
Kanzlei); für das Städichen Travemünde und die zum Amts-Bezirke gehörigen
Ortschaften Brodten, Gneversdorf, Teutendorf, Ivendorf und Rönnau das Amt
Travemünde; für die übrigen Landbezirke das Landamt.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. Mai 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung der vormaligen Großherzoglichen
Landes-Direktion vom 23. September 1828, die Schafpocken betreffend, wird
hierdurch verordnet, daß in Zukunft die Vornahme der Schutz pocken-Impfung der
Schafe, d. h. der Impfung derselben, zu einer Zeit, wo weder in der betreffenden
Heerde selbst, noch in deren Umgebung, die Schafpocken herrschen, nur nach vor-
heriger Anzeige bei dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor und nach dessen einge-
holter Erlaubniß gestattet ist und daß die geimpften Schafe, bezüglich deren Heer-
den, ganz so, wie die von natürlichen Pocken befallenen polizeilich zu behandeln sind.
Weimar am 22. Mai 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
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