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Nachdem das von der Königlich Württembergischen Regierung erlassene Ver-
bot der Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Zollvereins (vergl. Ministe-
rial-Bekanntmachung vom 15. Mai d. J. Seite 95 des Reg. Blatts) wieder
aufgehoben worden ist, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 13. September 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat das Groß-
herzogliche Gesammt-Ministerium die in dem, dem Mechanikus Johann Tobias
Romminger zu Dresden auf ein neues Röhren-System zur Bereitung von Dampf
unter dem 23. September v. J. ertheilten, Erfindungs-Patente (Reg. Blatt v. J.
1865 Seite 518) festgesetzte Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einfüh-
rungsnachweises um Ein Jahr, mithin bis zum 23. September 1867, verlängert.
Es wird Solches hierdurch zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht.
Weimar am 21. September 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von der Kö-
niglich Bayerischen, der Königlich Sächsischen und der Großherzoglich Hessischen Re-
gierung erlassenen Verbote der Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Zoll-
vereins-Gebiets (vergl. die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Mai d. J. Seite
89 des Reg. Blatts) wieder aufgehoben worden sind.
Weimar am 3. Oktober 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.