Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Nachdem das von der Königlich Württembergischen Regierung erlassene Ver- 
bot der Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Zollvereins (vergl. Ministe- 
rial-Bekanntmachung vom 15. Mai d. J. Seite 95 des Reg. Blatts) wieder 
aufgehoben worden ist, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. September 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, hat das Groß- 
herzogliche Gesammt-Ministerium die in dem, dem Mechanikus Johann Tobias 
Romminger zu Dresden auf ein neues Röhren-System zur Bereitung von Dampf 
unter dem 23. September v. J. ertheilten, Erfindungs-Patente (Reg. Blatt v. J. 
1865 Seite 518) festgesetzte Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßigen Einfüh- 
rungsnachweises um Ein Jahr, mithin bis zum 23. September 1867, verlängert. 
Es wird Solches hierdurch zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 21. September 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von der Kö- 
niglich Bayerischen, der Königlich Sächsischen und der Großherzoglich Hessischen Re- 
gierung erlassenen Verbote der Ausfuhr von Pferden über die Grenzen des Zoll- 
vereins-Gebiets (vergl. die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Mai d. J. Seite 
89 des Reg. Blatts) wieder aufgehoben worden sind. 
Weimar am 3. Oktober 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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