Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Der Netto-Taxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf Einen 
Groschen Zehn Pfennige festgestellt worden. 
Weimar am 30. Oktober 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Der Bürgervereins-Gesellschaft hierselbst sind, auf Ansuchen, höchsten Orts 
die Rechte einer juristischen Person ertheilt worden. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Oktober 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Bekanntmachung. 
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 28. Juni 1853, vom 
6. Dezember 1859, vom 25. September 1861, vom 23. September 1862 und 
vom 29. Dezember 1865 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die 
Fürstlich Thurn= und Taxis'sche Postverwaltung vom 1. November d. J. an auch 
zur Frankirung der Fahrpost-Sendungen die Verwendung von Freimarken und 
Franko-Couverts gestattet, dergestalt, daß dem Publikum freigestellt ist, die bei der 
Aufgabe von Fahrpost= Sendungen zu erhebenden Franko-Beträge baar oder durch 
Verwendung von Freimarken oder Franko-Couverts zu entrichten, wobei übrigens 
der ganze zu entrichtende Porto-Betrag durch Marken 2c. vergütet und verrechnet 
werden muß, indem eine Vermischung von Baar-Frankirung und Marken-Fran- 
kirung bei ein= und derselben Sendung nicht zulässig ist. 
Weimar am 5. November 1866. 
Großberzoglich Sächsische Ober-Post-Inspektion. 
K. Bergfeld. 
  
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimax.
	        
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