Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Regierungs- Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 19. Weimar. 4. Dezember 1866. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem gemäß dem Vorbehalt in der Verordnung vom 21. Juni 1850 
über die Abgrenzung der Bezirke der Iustiz-Aemter, Kirchen= Inspektionen und 
Diözesen höchsten Orts beschlossen worden ist, dem Oberpfarrer zu Auma zugleich 
die Superintendentur für die Diözese Auma und zwar vom 2. Dezember d. J. 
an zu übertragen, so wird dieß zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 6. November 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst bestimmt haben, 
daß der Ort Hohlstedt mit dem 1. Januar nächsten Jahres vom Justiz-Amts- 
Bezirke Weimar und von der Diözes dieses Bezirks, sowie vom ersten Verwal- 
tungs-Bezirk abgezweigt und mit dem Justiz-Amt und der Diözes Jena, auch mit 
dem zweiten Verwaltungs-Bezirk verbunden werden soll, so wird dieß zur Nach- 
richt und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 13. November 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. Departement der Justiz und des Cultus. 
von Watzdorf. von Wintzingerode. 
In Abwesenheit Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist von dem Groß- 
herzoglichen Gesammt-Ministerium dem Lokomotiv-Führer Heinrich Keßler in 
Laub auf desfallsiges Ansuchen ein Erfindungs-Patent auf eine durch Zeichnung 
und Beschreibung nachgewiesene selbstthätige Schmiervorrichtung für Dampfkessel und 
Dampfkolben unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wir- 
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