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Ministerial-Bekanntmachungen.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 13. v. M. (Reg. Blatt
Seite 135) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäßheit
des §. 38 des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März
1850 (Reg. Blatt Seite 115), sowie der Bekanntmachungen vom 19. Juli 1850
(Reg. Blatt Seite 605) und vom 2. Juli 1854 (Reg. Blatt Seite 286) der
Ort Hohlstedt mit dem 1. Januar 1867, von welcher Zeit ab derselbe mit
dem Justiz-Amte Jena verbunden wird, von den Bezirken des Rechnungsamts
und der Bezirks-Katasterführung hier, sowie der Steuer-Revision I hier abgezweigt
und den Bezirken des Rechnungsamts und der Bezirks-Katasterführung zu Jena,
sowie der Steuer-Revision II hier zugewiesen wird.
Weimar am 13. Dezember 1866.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
Nachdem der geheime Hofrath und Professor Dr. Snell zu Jena sein Man-
dat als Landtags-Abgeordneter niedergelegt hat, hat sich an seine Stelle eine Neu-
wahl durch diejenigen Staatsunterthanen des II. Verwaltungs-Bezirks nöthig gemacht,
welche aus anderen Quellen als dem Grunbbesitz ein jährliches Einkommen von
mindestens Eintausend Thalern versteuern. Diese Wahl ist auf den Fabrikanten
Carl Kappauf jun. zu Apolda gefallen und es wird dies mit der Bemerkung zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl an-
genommen hat.
Weimar am 24. Dezember 1866.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Weimar. — Hof= Buchdruckerei.