Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Ist dieß der Fall, so darf der Raum nicht eher betreten werden, bis durch 
brennendes Stroh oder abgebranntes Pulver, hinabgeschüttetes Kalkwasser oder Luft- 
zug die Luft möglichst verbessert ist. 
Immer muß der Rettende mit der höchsten Vorsicht hinabsteigen. Er 
bedecke sich Mund und Nase mit einem Schwamm oder Tuch, in Kalkwas- 
ser getränkt, oder binde einen Schlauch vor den Mund, dessen anderes Ende 
oben an der Luft bleiben muß. Er befestige um seinen Leib einen Strick, 
mittelst dessen er selbst im Falle der Gefahr herausgezogen werden kann. 
Sobald der Erstickte in freier Luft sich befindet, so lege man ihn auf 
den Rücken, mit erhöhtem Kopf, reinige Mund und Schlund mit Wasser, 
besprenge kräftig Gesicht und Kopf mit kaltem Wasser, mache kalte Ueber- 
gießungen und verfahre weiter ebenso wie bei Erhängten und Ertrunknen. 
Ist ein Heilgehülfe zugegen, so mache er einen Aderlaß. 
Es gehören leider die Erstickungen durch Kohlendunst, veranlaßt durch 
zu frühen Verschluß der Ofenklappe oder durch den Gebrauch von Kohlen- 
becken, zu den häufigsten Unglücksfällen! Wenn nicht Rauch oder eigenthüm- 
licher Geruch vorhanden sind, so glaubt Mancher, die Ofenklappe sei nicht 
zu früh geschlossen. Dieser Irrthum hat schon Vielen das Leben ge- 
kostet! Der Kohlendunst entwickelt sich aus den nicht gehörig ausgebrannten 
Kohlen, auch ohne daß Rauch und Geruch im Zimmer sich bemerkbar machen. Er 
tödtet am sichersten den Schlafenden. Aber auch der Wachende wird oft 
so plötzlich von der vergiftenden Gewalt des Kohlendunstes ergriffen, daß er zwar 
den dumpfen Kopfschmerz und die zunehmende Betäubung noch fühlt, aber nicht 
mehr die Kraft hat, dem Gifte zu entfliehen, sondern bald das Bewußtseyn ganz 
verliert, in Scheintod fällt und ohne die schleunigste Hülfe seinen Geist 
aufgibt. 
Gleiche Gefahr, wie der zu frühzeitige Verschluß der Ofenklappe, 
bringt das ver säumte Verschließen einer Gasröhre, wovor bei dem immer 
mehr zunehmenden Gebrauche der Gasbeleuchtung in Wohnhäusern nicht genug ge- 
warnt werden kann. 
Die Gefahr durch ausströmendes Leuchtgas beschränkt sich überdieß nicht auf 
den Raum, in dem das unverschlossene oder schadhafte Rohr sich befindet, sondern 
das überaus flüchtige Gas kann auch weiter in die benachbarten Räume 
eindringen und den hier Schlafenden Gefahr bringen. 
Räume, in welchen muthmaßlich ausgeströmtes Gas sich befin- 
det, hüte man sich, mit Licht zu betreten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.