Ist dieß der Fall, so darf der Raum nicht eher betreten werden, bis durch
brennendes Stroh oder abgebranntes Pulver, hinabgeschüttetes Kalkwasser oder Luft-
zug die Luft möglichst verbessert ist.
Immer muß der Rettende mit der höchsten Vorsicht hinabsteigen. Er
bedecke sich Mund und Nase mit einem Schwamm oder Tuch, in Kalkwas-
ser getränkt, oder binde einen Schlauch vor den Mund, dessen anderes Ende
oben an der Luft bleiben muß. Er befestige um seinen Leib einen Strick,
mittelst dessen er selbst im Falle der Gefahr herausgezogen werden kann.
Sobald der Erstickte in freier Luft sich befindet, so lege man ihn auf
den Rücken, mit erhöhtem Kopf, reinige Mund und Schlund mit Wasser,
besprenge kräftig Gesicht und Kopf mit kaltem Wasser, mache kalte Ueber-
gießungen und verfahre weiter ebenso wie bei Erhängten und Ertrunknen.
Ist ein Heilgehülfe zugegen, so mache er einen Aderlaß.
Es gehören leider die Erstickungen durch Kohlendunst, veranlaßt durch
zu frühen Verschluß der Ofenklappe oder durch den Gebrauch von Kohlen-
becken, zu den häufigsten Unglücksfällen! Wenn nicht Rauch oder eigenthüm-
licher Geruch vorhanden sind, so glaubt Mancher, die Ofenklappe sei nicht
zu früh geschlossen. Dieser Irrthum hat schon Vielen das Leben ge-
kostet! Der Kohlendunst entwickelt sich aus den nicht gehörig ausgebrannten
Kohlen, auch ohne daß Rauch und Geruch im Zimmer sich bemerkbar machen. Er
tödtet am sichersten den Schlafenden. Aber auch der Wachende wird oft
so plötzlich von der vergiftenden Gewalt des Kohlendunstes ergriffen, daß er zwar
den dumpfen Kopfschmerz und die zunehmende Betäubung noch fühlt, aber nicht
mehr die Kraft hat, dem Gifte zu entfliehen, sondern bald das Bewußtseyn ganz
verliert, in Scheintod fällt und ohne die schleunigste Hülfe seinen Geist
aufgibt.
Gleiche Gefahr, wie der zu frühzeitige Verschluß der Ofenklappe,
bringt das ver säumte Verschließen einer Gasröhre, wovor bei dem immer
mehr zunehmenden Gebrauche der Gasbeleuchtung in Wohnhäusern nicht genug ge-
warnt werden kann.
Die Gefahr durch ausströmendes Leuchtgas beschränkt sich überdieß nicht auf
den Raum, in dem das unverschlossene oder schadhafte Rohr sich befindet, sondern
das überaus flüchtige Gas kann auch weiter in die benachbarten Räume
eindringen und den hier Schlafenden Gefahr bringen.
Räume, in welchen muthmaßlich ausgeströmtes Gas sich befin-
det, hüte man sich, mit Licht zu betreten.